Die HSK genehmigt das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach dem Ende der Revision

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Freitag, 1. Juli 2005, die Genehmigung zum Wiederanfahren für den 27. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 21. Mai bis 1. Juli abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

Die Brennelemente im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) zeigten im vergangenen Zyklus wiederum ein gutes Betriebsverhalten. Es traten keine Schäden an Brennstäben auf. Während der Revisionsabstellung wurden 40 der insgesamt 177 Brennelemente ausgewechselt und durch neue Elemente ersetzt. Bei den neuen Elementen handelt es sich um 36 WAU-(wiederaufgearbeitetes Uran) und um 4 Uran-Elemente. Der Reaktorkern enthält somit für den 27. Betriebszyklus 141 Uran- und 36 Mischoxid-(MOX) Brennelemente.

Die Arbeiten im KKG dauerten bei der diesjährigen Revision länger als üblich, da das Werk umfangreiche Nachrüstmassnahmen vornahm. Im Innern des Containments (dichte Sicherheitshülle) wurden neben betrieblichen Optimierungsmassnahmen auch die Sicherheitsventile des Druckhaltesystems ausgewechselt. Die neuen Ventile dienen neben der Druckabsicherung auch der primärseitigen, manuell schaltbaren Druckentlastung im Falle eines schweren Störfalls. Diese Nachrüstung lief parallel zu den jährlich notwendigen Revisionsarbeiten ab. Im nicht nuklearen Anlagenteil ersetzte das Kernkraftwerk die Hochdruckturbine (zwecks Verbesserung des Wirkungsgrads) und führte eine umfangreiche Revision am Generator durch. Die bereits im Jahre 2003 begonnenen Arbeiten für den Ersatz der Einbauten im Kühlturm wurden in dieser Revision abgeschlossen, womit die Kühlleistung verbessert wird.

Fachpersonal des Strahlenschutzes begleitete die Arbeiten in den „kontrollierten Zonen“, um den Schutz des Personals sicherzustellen. Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Die Strahlendosis, welche das Personal während der Revision erhalten hat, unterschreitet die vorgelegte Planung. Wegen der aufwändigen, lang dauernden Arbeiten zur Nachrüstung des Druckentlastungssystems ist die Dosis trotzdem höher als bei vergangenen Revisionen.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen wurden von der HSK und dem von ihr beauftragten Schweizerischen Verein für Technische Inspektionen (SVTI) beaufsichtigt.

Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen erfolgte die abschliessende Begehung des Kernkraftwerks durch die HSK und den SVTI. Anschliessend erteilte die HSK dem KKG die Genehmigung zum Wiederanfahren für den neuen Betriebszyklus.