Die HSK erteilt dem Kernkraftwerk Beznau die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 nach der Revision

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Freitag, 9. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 erteilt. Das Werk war seit dem 30. Juli 2005 abgestellt, um die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

Die Brennelemente von Block 2 des Kernkraftwerks Beznau (KKB) zeigten im vergangenen Betriebszyklus ein gutes Betriebsverhalten. An den Brennstäben sind keine Schäden aufgetreten. Während des Stillstands wurden 20 der insgesamt 121 Brennelemente durch neue Elemente mit wiederaufgearbeitetem Uran ersetzt. Der Reaktorkern enthält somit für den kommenden Betriebszyklus 93 Uran- und 28 MOX-Brennelemente.

Das KKB führte am Reaktordruckbehälter und an seinen Einbauten umfangreiche wiederkehrende zerstörungsfreie Prüfungen durch. Insbesondere dessen Schweissnähte wurden mit Ultraschall geprüft. Während an der Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters die Isolation ersetzt wurde, konnte die Aussenseite des Bodens frei zugänglich inspiziert werden. Die visuellen Prüfungen der Reaktoreinbauten erfolgten mit Unterwasserkameras. Die Stahldruckschale (Primär-Containment) und ihre Durchdringungen wurden auf Dichtheit geprüft. Die Resultate liegen im geforderten Bereich. Der von der HSK beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Prüfungen an den druckführenden Komponenten. Ausserdem wurden unter anderem die Blitzschutzanlage verbessert sowie die 6-kV-Einspeisekabel zu den beiden Reaktorhauptpumpen und das 6-kVKabel vom Hydrowerk Beznau ausgetauscht.

Zusätzlich zu den jährlichen Revisionsarbeiten wurden die Turbinenleittechnik (Schutzeinrichtung, Regelung und Steuerung) und das Turbinenüberwachungssystem ersetzt. Des Weiteren wurden die entsprechenden Bedienungseinrichtungen im Kommandoraum, die mechanisch-pneumatischen Apparate und die dazugehörende Verkabelung erneuert. Diese neuen Installationen – wie sie im Vorjahr schon im Block 1 eingebaut wurden – verbessern einerseits die Überwachungs- und die Bedienungsmöglichkeiten und wirken sich andererseits positiv auf das Schutz- und Regelungsverhalten der beiden Turbinen aus.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Um den Schutz des Personals sicherzustellen, wurden die Arbeiten in den „kontrollierten Zonen“ von Fachpersonen des Strahlenschutzes begleitet. Die Strahlendosen, die das Personal während der Revision erhalten hat, liegen mit rund 450 Millisievert (mSv) unter dem geplanten Wert von 574 mSv. Die Strahlendosis jeder einzelnen Person lag unterhalb des für „beruflich strahlenexponierte Personen“ zulässigen Werts von 20 mSv.

Nach Beendigung der Arbeiten und Funktionsprüfungen absolvierten die HSK und der SVTI die abschliessende Inspektion des Blocks. Danach erteilte die HSK dem Kernkraftwerk Beznau die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 für den 32. Betriebszyklus.

Die erneuerte Turbinensteuerung und die Leittechnik müssen während des Wiederanfahrens getestet werden. Dies führt zu einer längeren Phase der Inbetriebsetzung. Dabei wird es vorübergehend zu einer sichtbaren Dampfabgabe aus dem nicht nuklearen Teil der Anlage an die Atmosphäre kommen.