Die HSK veröffentlicht ihre Berichte 2005

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) bewertet in ihrer Berichterstattung die nukleare Sicherheit der Schweizer Kernanlagen im Jahr 2005. Sie kommt zum Schluss, dass die Kernanlagen über gute technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen verfügen und diese im Anlagenbetrieb korrekt funktionieren und umgesetzt werden.

Die HSK legt in ihrem Aufsichtsbericht über die nukleare Sicherheit in den Kernanlagen dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke sowie am Zentralen Zwischenlager in Würenlingen und am Paul Scherrer Institut (PSI) im Berichtsjahr 2005 weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte lagen. Sie ergaben eine maximale berechnete Dosis von weniger als 1 Prozent der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Ebenso sind die Kollektivdosen des Personals (Summe der individuellen Strahlendosen aller beschäftigten Personen) wiederum tief.

Gute Gesamtbewertung der nuklearen Sicherheit

Die HSK stellt in ihrem Aufsichtsbericht 2005 die nukleare Sicherheit der Schweizer Kernanlagen ausführlich dar. Nukleare Sicherheit bezeichnet den Schutz von Mensch und Umwelt vor künstlicher radioaktiver Strahlung mit technischen und organisatorischen Mitteln. Die Auslegung und das Betriebsgeschehen waren in allen beaufsichtigten Anlagen während des ganzen Jahres gut und entsprachen den bewilligten Betriebsbedingungen, mit einer Ausnahme. Diese betrifft eine kurzfristige Abweichung beim Einsetzen eines Brennelements in den Reaktor des Kernkraftwerks Leibstadt während des Stillstands, die auf der internationalen Ereignisskala INES mit den Stufen 0 bis 7 der Stufe 1 zugeordnet wurde.

Im Jahr 2005 klassierte die HSK 14 Vorkommnisse (2004: 8 und 2003: 14) in den Kernkraftwerken (KKW). Auf die einzelnen Werke bezogen sind dies: 2 Vorkommnisse im KKW Beznau (beide im Block 2), 1 im KKW Mühleberg, 5 im KKW Gösgen und 6 im KKW Leibstadt. Im Paul Scherrer Institut (PSI) gab es 2 klassierte Vorkommnisse (Vorjahr: 1 und 2003: 0) zu vermelden. Mit Ausnahme der genannten Situation im KKW Leibstadt wurden diese Vorkommnisse auf der internationalen Ereignisskala INES der Stufe 0 zugeordnet.

Das Kernkraftwerk Leibstadt musste bekanntlich am 28. März 2005 infolge eines Generatorschadens abgestellt werden. Nach Abschluss der fast fünfmonatigen Reparatur erteilte die HSK am 27. August 2005 die Freigabe zum Wiederanfahren.

Die Sicherheit aller Anlagen sowie der Strahlenschutz des Personals und der Bevölkerung waren durch diese Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.

Entsorgungsnachweis

Die HSK hat im Sommer 2005 die technische Überprüfung des von der Nagra erstellten Entsorgungsnachweises für abgebrannte Brennelemente und hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle abgeschlossen. Das Projekt der Nagra bezieht sich auf ein Modelllager im Opalinuston des Zürcher Weinlands. Es soll aufzeigen, dass die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung dieser Kategorien von Abfällen in der Schweiz möglich ist. In ihrem im Herbst 2005 öffentlich aufgelegten Gutachten kommt die HSK zum Schluss, dass der gesetzlich geforderte Entsorgungsnachweis hiermit erbracht worden ist. Sie hat zudem auf Fragen hingewiesen, die im Falle einer Fortführung des Projekts im Hinblick auf die Realisierung eines Tiefenlagers eingehender untersucht werden müssten. Die Standortsuche für ein Tiefenlager wird gemäss einem Sachplan durchgeführt, der zurzeit unter Führung des Bundesamts für Energie (BFE) erstellt wird.

Berichterstattung der HSK

Die drei veröffentlichten Berichte der HSK (Aufsichtsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht, Geschäftsbericht) sind bei der HSK unter der Postadresse „HSK, Informationsdienst, 5232 Villigen-HSK“ erhältlich. Der vierte Bericht, der Strahlenschutzbericht, wird im Mai erscheinen. Die HSK publiziert ihre Berichte auch auf ihrer Website www.hsk.ch.