HSK-Berichte zum Jahr 2006: Schweizer Kernanlagen in gutem Zustand
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) attestiert den schweizerischen Kernanlagen einen guten technischen Zustand, gute technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen sowie eine vorschriftsgerechte und sicherheitsorientierte Betriebsführung. Diese Schlussfolgerung zieht sie in ihren heute (24. April 2007) veröffentlichten Berichten zum Aufsichtsjahr 2006.
Die HSK legt in ihrem Aufsichtsbericht über die nukleare Sicherheit in den Kernanlagen dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke sowie am Zentralen Zwischenlager in Würenlingen und am Paul Scherrer Institut (PSI) im Berichtsjahr 2006 weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte lagen. Sie ergaben eine maximale berechnete Dosis von weniger als 1 Prozent der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Die Kollektivdosen des Personals (Summe der individuellen Strahlendosen aller beschäftigten Personen) sind ebenfalls tief.
Gute Bewertung der nuklearen Sicherheit
Die HSK berichtet in ihrem Aufsichtsbericht ausführlich über die nukleare Sicherheit der Schweizer Kernanlagen. Die Auslegung und das Betriebsgeschehen waren in allen beaufsichtigten Anlagen während des ganzen Jahres gut und entsprachen den bewilligten Betriebsbedingungen. Mit einer hohen nuklearen Sicherheit ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung gewährleistet.
Die HSK klassierte im vergangenen Jahr 9 Vorkommnisse (2005: 14 und 2004: 8) in den Kernkraftwerken (KKW). Im Einzelnen sind dies: 2 Vorkommnisse im KKW Beznau (beide im Block 1), 2 im KKW Mühleberg, 3 im KKW Gösgen und 2 im KKW Leibstadt. Im Paul Scherrer Institut (PSI) war kein klassiertes Vorkommnis zu verzeichnen. Alle Vorkommnisse wurden auf der internationalen Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) der untersten Stufe 0 zugeordnet. Die Sicherheit der Anlagen sowie der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt. Zu erwähnen ist, dass im
Am 1. Juli 2006 trat das 10-jährige Moratorium für die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Kraft. Im Juni 2006 fand deshalb der letzte Transport von Brennelementen zur Wiederaufarbeitung statt. Die in den letzten Jahren durchgeführten rund 80 Transporte wurden vorschriftskonform und ohne Überschreitungen der Grenzwerte abgewickelt.
Jahr 2006 in keinem der KKW eine Reaktorschnellabschaltung zu verzeichnen war – zum ersten Mal seit der Betriebsaufnahme des ersten Kernkraftwerks (Beznau 1) im Jahr 1969.
Änderungen in der Geschäftsleitung der HSK
Die HSK ist seit letztem Jahr mit einer Reihe von pensionsbedingten Abgängen konfrontiert. 2006 mussten rund 10 Prozent der Stellen neu besetzt werden. Auch 2007 sind rund 10 Prozent der Stellen neu zu besetzen, darunter 3 von 4 Abteilungsleiterpositionen. Am 1. April 2007 haben Dr. Peter Flury als Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Dr. Hans Wanner als Leiter der Abteilung Sicherheit von Transporten und Entsorgung ihre neuen Aufgaben übernommen. Der Nachfolger des altershalber auf Ende November 2007 zurücktretenden Leiters der Abteilung Strahlenschutz, Notfallplanung und Organisation, Dr. Hans Pfeiffer, wird in den nächsten Wochen gewählt.
Der grosse Wechsel im Personal und Kader der HSK, der Übergang der HSK ins Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI), die Diskussion über mögliche neue Kernkraftwerke und das Sachplanverfahren zur Standortevaluation eines geologischen Tiefenlagers sind Herausforderungen, die heute auf die HSK zukommen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass der Betrieb der laufenden Kernanlagen weiterhin auf einem hohen Sicherheitsniveau gewährleistet bleibt. Die HSK hat sich für diese Aufgaben vorbereitet und entsprechende personelle und strategische Vorkehrungen getroffen.
HSK auf dem Weg zu ENSI
Die HSK ist seit 2004 ein FLAG-Teilamt (FLAG bedeutet „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget“). In einem nächsten Schritt soll die Aufsichtsbehörde rechtlich verselbständigt und voraussichtlich ab 2008 unter dem neuen Namen ENSI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Damit werden die Vorgaben des Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit umgesetzt. Diese verlangen eine formelle Trennung der Bewilligungsbehörden, beziehungsweise eine Aufgabentrennung zwischen den Aufsichtsbehörden und anderen Stellen, die sich mit der Nutzung der Kernenergie befassen. Mit der Verselbständigung der HSK wird diese Forderung umgesetzt.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum entsprechenden ENSI-Gesetz im Oktober 2006 verabschiedet. Die parlamentarische Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission (UREK) des Ständerats, der Ständerat und kürzlich auch die UREK des Nationalrats haben jeweils einstimmig zum entsprechenden ENSI-Gesetz Stellung genommen. Der Nationalrat wird das Gesetz in der Sommersession behandeln. Das ENSI wird die gleichen Aufgaben wahrnehmen wie die heutige HSK.
Berichte auch im Internet
Die drei veröffentlichten Berichte (Aufsichtsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht, Geschäftsbericht) sind bei der HSK unter der Postadresse „HSK, Informationsdienst, 5232 Villigen-HSK“ erhältlich. Der vierte jährliche Bericht, der Strahlenschutzbericht, wird im Mai erscheinen. Die HSK publiziert ihre Berichte auch auf ihrer Website www.hsk.ch