Strikte Anforderungen an die Konditionierung radioaktiver Abfälle

Hintergrundinfo zur Richtlinie HSK-B-05: Strikte Anforderungen an die Konditionierung radioaktiver Abfälle.

Radioaktive Abfälle müssen in einem zukünftigen Tiefenlager dauernd sicher eingeschlossen bleiben. Ihre Eigenschaften, Inhaltsstoffe und Verpackung müssen strikte behördliche Vorgaben erfüllen. Zu diesem Zweck werden die radioaktiven Abfälle konditioniert. Die HSK regelt die Konditionierung und sichere Handhabung in einer Richtlinie. Sie wird – wie das ganze HSK-Regelwerk – laufend dem Kernenergierecht und aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Anfang März 2007 hat die HSK eine revidierte Richtlinie B-05 „Anforderungen an die Konditionierung radioaktiver Abfälle“ veröffentlicht.

Die Revision war breit abgestützt und bezog die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB) mit ein. Deren Untergruppe „Abfallinventar“, bestehend aus Vertretern von Bundesämtern, Kernkraftwerken, des Paul Scherrer Instituts, der Nagra sowie der Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA), verabschiedete nach eingehender Diskussion einstimmig eine Reihe von Änderungsvorschlägen zur Vorgängerrichtlinie der HSK-B-05. Die HSK berücksichtigte diese Vorschläge bei der Erstellung der neuen Richtlinie B-05.

Während der Vernehmlassung des Entwurfs zur Richtlinie B-05 brachte die KSA weitere Änderungswünsche vor, die fachlich im Detail analysiert und im Vernehmlassungsbericht beantwortet wurden. Eine – Ende April 2007 via Medien wiederholte – Forderung des KSA-Präsidenten war, in Anlehnung an die entsprechende Verordnung für konventionelle Abfälle auch für radioaktive Abfälle maximal zulässige Gehalte von organischen Stoffen pauschal festzuschreiben. Die HSK findet dies aus folgenden Sicherheitsüberlegungen nicht optimal.

Die Sicherheitskriterien für radioaktive Abfälle lassen sich nicht mit denjenigen für konventionelle Abfälle vergleichen. Die HSK prüft Gebindetypen von radioaktiven Abfällen individuell und detailliert hinsichtlich ihrer Lagerfähigkeit in einem geologischen Tiefenlager. Im Rahmen dieser Beurteilungen wird beispielsweise festgestellt, ob der Gehalt an organischen Stoffen gemäss Richtlinie B-05 auf ein Minimum reduziert wurde. Die spezifizierte Qualität von Abfallgebinden darf durch chemische Zersetzungsprozesse ihrer Inhaltsstoffe – Korrosions- oder Gärprozesse mit Gasbildung – nicht beeinträchtigt werden. Die Abfallgebinde müssen gegen Wärme, Strahlung, Gasentwicklung, mikrobielle Angriffe und mechanische Belastungen beständig sein. Für die Abfallmatrix, mit der die radioaktiven Abfälle verfestigt und verfüllt werden, gelten Vorgaben zur Druckfestigkeit, Auslaugrate, etc. Die HSK verlangt ein Qualitätsmanagementprogramm, mit dem sichergestellt werden muss, dass ihre Anforderungen erfüllt werden, und prüft die Verfahren zur Konditionierung radioaktiver Abfälle. Bei zukünftigen Tiefenlagern wird ein detaillierter Sicherheitsnachweis für die am Lagerort bestehenden geologischen Verhältnisse geführt – unter Berücksichtigung des Abfallinventars, des vorgesehenen Verfüll- und Verschlusskonzepts und weiterer Parameter.

Die HSK ist der Auffassung, die von der KSA geforderte Festlegung pauschaler Maximalwerte für organische Stoffe könnte die detaillierten und für jeden Gebindetyp individuell überprüften Anforderungen verwässern und sich letztlich kontraproduktiv auf die Sicherheit eines geologischen Tiefenlagers auswirken.

Die HSK unterstützt die Einsetzung einer Expertengruppe von KSA, HSK, BFE, BAFU und Nagra, um die möglichen Auswirkungen organischer Bestandteile in Abfallgebinden nochmals im Detail zu prüfen und deren Konsequenzen für die Endlagerung zu analysieren. Die Bildung einer solchen Expertengruppe wurde anfangs März beschlossen.