Die HSK gibt das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Mühleberg nach der Revision frei

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte dem Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) am 4. September 2007 nach Abschluss der diesjährigen Revision die Freigabe zum Wiederanfahren. Das Werk war vom 5. August bis 4. September 2007 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln, die Revisions-arbeiten sowie System- und Komponentenprüfungen durchzuführen. Die HSK hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss erfolgten und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

Die Brennelemente zeigten im vergangenen Betriebszyklus ein gutes Betriebsverhalten. Es wurden keine Schäden an den Brennstäben registriert. Während der Revision wurden 40 der total 240 Brennelemente ersetzt.

Neben dem Brennelementwechsel und den jährlichen Revisionsarbeiten wurden Instandhaltungsarbeiten und umfangreiche Wiederholungsprüfungen durchgeführt. Schwerpunkte bei den Wiederholungsprüfungen waren die Kontrolle der Schweissnähte des Kernmantels, visuelle Inspektionen der Kerneinbauten, Ultraschallprüfungen an mehreren Stutzen des Reaktordruckbehälters sowie Wanddickenmessungen am Speisewassersystem.

Die Messungen an den Schweissnähten des Kernmantels zeigten, dass die mittlere Wachstumsrate aller Rissanzeigen im erwarteten Bereich lag. Ihre bruchmechanische Bewertung bestätigte, dass der Zustand des Kernmantels keinen Einfluss auf den weiteren sicheren Betrieb der Anlage hat. Die visuellen Prüfungen an den Kernsprühleitungen, den Speisewasserverteilringen und am oberen Kerngitter ergaben keine Auffälligkeiten, die auf Materialalterung hindeuten würden. Alle gemessenen Wanddicken von Rohrleitungen lagen über den erforderlichen Mindestwerten.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen wurden von der HSK beaufsichtigt. Der von ihr beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Prüfungen an den druckführenden Komponenten. Es wurden keine Befunde festgestellt, die einem sicheren Betrieb entgegenstehen würden.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Die Strahlendosis jeder einzelnen im Werk beschäftigten Person lag deutlich unterhalb des für beruflich strahlenexponierte Personen zulässigen Werts von 20 mSv.

Auf ihren abschliessenden Inspektionen stellten die HSK und der SVTI keine Befunde fest, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen würden.

Nach der ordnungsgemässen Beendigung der Arbeiten und der Prüfungen erteilte die HSK aufgrund der Ergebnisse heute Morgen (4. September 2007) dem KKM die Freigabe zur Aufnahme des Leistungsbetriebs.