Die HSK genehmigt das Wiederanfahren von Block 2 des Kernkraftwerks Beznau nach der Revision
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 8. September 2007 die Freigabe, um den Leistungsbetrieb von Block 2 nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder aufzunehmen. Block 2 war vom 10. August bis 8. September 2007 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln, die Revisionsarbeiten sowie System- und Komponentenprüfungen durchzuführen. Die HSK hat diverse Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss erfolgten und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.
Die Brennelemente von Block 2 zeigten im vergangenen Betriebszyklus ein gutes Betriebsverhalten. Es wurden keine Schäden an den Brennstäben festgestellt. Für den 34. Betriebszyklus wurden 20 neue Brennelemente mit wieder aufgearbeitetem Uran in den Reaktor eingesetzt. Somit enthält der Reaktorkern 85 Uran- und 36 MOX-(Mischoxid-) Brennelemente.
Das KKB führte neben dem Brennelementwechsel und den jährlichen Revisionsarbeiten im nuklearen Teil von Block 2 umfangreiche zerstörungsfreie Wiederholungsprüfungen am Deckel des Reaktordruckbehälters und an dessen Rohrdurchführungen durch. Weitere Prüfungen erfolgten mit Ultraschallverfahren an sicherheitsrelevanten Rohrleitungen sowie mit Hilfe von Wirbelstrommessungen an den Wärmetauscherrohren der beiden Dampferzeuger. Die Resultate zeigten, dass die geprüften Komponenten in betriebstüchtigem Zustand sind. Eine der beiden Reaktorhauptpumpen wurde vollständig revidiert.
Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen wurden von der HSK beaufsichtigt. Der von ihr beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Prüfungen an den druckführenden Komponenten. Es wurden keine Befunde festgestellt, die einem sicheren Betrieb entgegenstehen.
Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Die Strahlendosis jeder einzelnen im Werk beschäftigten Person lag deutlich unterhalb des für beruflich strahlenexponierte Personen zulässigen Werts von 20 mSv.
Auf ihren abschliessenden Inspektionen stellten die HSK und der SVTI keine Befunde fest, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen würden.
Nach der ordnungsgemässen Beendigung der Arbeiten und der Prüfungen erteilte die HSK aufgrund der Ergebnisse am Samstag, 8. September 2007 dem KKB die Freigabe für die Wiederaufnahme des Leistungsbetriebs von Block 2.