Internationale Zusammenarbeit entscheidend für die nukleare Sicherheit
Europa arbeitet bei der nuklearen Sicherheit eng zusammen und die Schweiz ist an vorderster Front mit dabei. Gemeinsam mit 16 weiteren Kernenergiestaaten Europas engagiert sie sich im Rahmen der Western European Nuclear Regulators‘ Association (WENRA) für den Erfahrungsaustausch und die Harmonisierung von Sicherheitsstandards, mit dem Ziel, die Anforderungen an die nukleare Sicherheit international auf ein hohes Niveau zu bringen. Vom 7. bis 9. November 2007 führt die WENRA in Luzern ihre Herbstversammlung durch.
Der Bau von Kernkraftwerken liegt heute in den Händen weniger, multinationaler Konzerne, die KKW-Betreiber sind international vernetzte Elektrizitätsgesellschaften und an Experimenten der nuklearen Sicherheitsforschung beteiligen sich Hochschulen und Forschungsanstalten aus der ganzen Welt. In der globalisierten Kernenergie ist auch die länderübergreifende Zusammenarbeit der Behörden eine Selbstverständlichkeit geworden. In Europa haben sich die Chefs der nuklearen Aufsichtsbehörden 1999 zur WENRA zusammengeschlossen. Die Schweiz gehört zu den zehn Gründungsmitgliedern der WENRA und kann von der Zusammenarbeit profitieren, aber auch entscheidende Beiträge leisten.
Ziel der WENRA ist es, aus den Erfahrungen ihrer Mitgliedsländer bei der Aufsicht über unterschiedliche Kernanlagen und bei der Formulierung und Durchsetzung des Kernenergie-Regelwerks zu lernen und daraus einen gesamteuropäischen Konsens für die Anforderungen an die nukleare Sicherheit zu entwickeln. Das Resultat dieser Harmonisierungsbestrebungen sind technische und organisatorische Vorgaben – so genannte Safety Reference Levels -, die auf jede Kernanlage anwendbar sind und die jedes Land in sein Regelwerk übertragen kann. Auf diese Weise sollen die Anforderungen an die nukleare Sicherheit stets dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst und international nach oben nivelliert werden.
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) überarbeitet derzeit ihre rund 40 Richtlinien für den Vollzug des neuen schweizerischen Kernenergierechts. Sie berücksichtigt dabei die WENRA Safety Reference Levels als zentralen Punkt der Überarbeitung. Mit Blick auf den allfälligen Neubau eines Kernkraftwerks in der Schweiz setzt sie sich darüber hinaus intensiv mit den Sicherheitsanforderungen für neue Kernkraftwerke auseinander und steht in engem Kontakt mit denjenigen ausländischen Aufsichtsbehörden, die neue Kernkraftwerke evaluieren oder bereits mit deren Baubegutachtung beschäftigt sind. Dazu gehören die USA, Frankreich und Finnland.
Die HSK begutachtet und beaufsichtigt als Behörde des Bundes die fünf schweizerischen Kernkraftwerke, das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen sowie die nuklearen Einrichtungen am Paul Scherrer Institut und an den Hochschulen in Basel und Lausanne. Sie engagiert sich in zahlreichen Arbeitsgruppen der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA), der OECD, der WENRA sowie weiterer multinationaler und bilateraler Kommissionen für die Sicherheit der Kernenergie.