Die nukleare Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen war im Jahr 2007 gewährleistet

Die schweizerischen Kernanlagen befanden sich 2007 in gutem und sicherem Zustand. Sie wurden gemäss den Vorgaben betrieben. Dieses Fazit zieht die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) bei ihrem Rückblick auf das vergangene Jahr. Die HSK klassierte 13 Vorkommnisse in den fünf Kernkraftwerken. Zwei dieser Vorkommnisse wurden auf der 7-stufigen internationalen Ereignisskala INES der zweituntersten Stufe 1 zugeordnet, alle übrigen der Stufe 0. Der Strahlenschutz war für das Personal und die Bevölkerung jederzeit gewährleistet.

Die HSK legt in ihrem Kurzrückblick auf das Jahr 2007 eine erste und noch nicht endgültige Beurteilung der nuklearen Sicherheit in den schweizerischen Kernanlagen vor. Zurzeit sind bei der HSK einzelne Abklärungen im Gang, wodurch die endgültige Bilanz noch Abweichungen erfahren kann. Diese würden im Aufsichtsbericht 2007 der HSK berücksichtigt.

Kernanlagen

Die HSK hat sich davon überzeugt, dass 2007 die fünf Kernkraftwerke Beznau (Block 1 und 2), Mühleberg, Gösgen und Leibstadt in einem sicherheitstechnisch guten Zustand waren und ein sicheres Betriebsverhalten aufwiesen. Die Betriebsführung und die Organisation in den Werken entsprachen abgesehen von den im folgenden Abschnitt erwähnten Abweichungen den Vorgaben.

Die HSK klassierte im vergangenen Jahr auf Basis ihrer Richtlinien 13 Vorkommnisse (2006: 9 und 2005: 14) in den Kernkraftwerken (KKW). Auf die einzelnen Werke bezogen sind dies: 8 Vorkommnisse im KKW Beznau (je 4 pro Block), 1 im KKW Mühleberg, 1 im KKW Gösgen und 3 im KKW Leibstadt. Zwei dieser Vorkommnisse wurden auf der internationalen Ereignisskala INES (Stufen 0 bis 7) der zweituntersten Stufe 1 („Anomalie“) zugeordnet, nämlich die Reaktor-schnellabschaltung vom 6. März 2007 im KKW Leibstadt sowie die kombinierte Nichtverfügbarkeit mehrerer Komponenten der Notstromversorgung im August 2007 im KKW Beznau; die andern elf Vorkommnisse gehören zur untersten Stufe 0 („Nicht sicherheitssignifikante Vorkommnisse“). Die Sicherheit der Anlagen sowie der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.

Zwischenlager und Transporte

Ende 2007 standen in der Behälterlagerhalle des Zentralen Zwischenlagers der ZWILAG in Würenlingen 28 Transport- und Lagerbehälter mit abgebrannten Brennelementen oder verglasten hochaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. Die Lagerbedingungen entsprechen den Vorschriften.

In der Verbrennungs- und Schmelzanlage wurden im Berichtsjahr wiederum zwei mehrwöchige Kampagnen mit radioaktiven Abfällen durchgeführt. Es wurden dabei rund 1000 Abfallgebinde verarbeitet, was etwa dem Dreifachen des jährlichen Anfalls an radioaktiven Abfällen aus den schweizerischen Kernanlagen entspricht. Beide Kampagnen verliefen problemlos.

Die Transporte abgebrannter Brennelemente und hochaktiver Abfälle zum Zentralen Zwischenlager wurden ordnungsgemäss durchgeführt.

Radioaktive Abgaben

Die Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt via Abwasser und Abluft aus den Kernkraftwerken, dem Paul Scherrer Institut (PSI) und dem Zentralen Zwischenlager lagen im vergangenen Jahr wiederum weit unterhalb der in den Bewilligungen festgelegten Limiten. Sie ergaben – selbst für Personen, welche in unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage leben – eine berechnete maximale Dosis von weniger als 1 % der natürlichen jährlichen Strahlenexposition.

Entsorgung radioaktiver Abfälle

Der Bund erstellt gegenwärtig den „Sachplan geologische Tiefenlager“, der das Vorgehen zur Standortsuche für die geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle festlegt. Die HSK war für die Festlegung der Sicherheitsanforderungen an diese Tiefenlager verantwortlich und wird im Standortwahlverfahren die sicherheitstechnischen Aspekte prüfen und beurteilen.

Von der HSK zum ENSI

Die eidgenössischen Räte haben am 22. Juni 2007 in der Schlussabstimmung der Sommersession das neue Bundesgesetz zum Eidgenössischen Nuklear-Sicherheits-inspektorat (ENSI-Gesetz) genehmigt. Dieses bildet die gesetzliche Voraussetzung für die Umwandlung der HSK zum ENSI. Auf den 1. Januar 2009 wird die HSK mit dem neuen Namen ENSI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt. Hingegen hat der vom Bundesrat am 17. Oktober 2007 gewählte ENSI-Rat seine Arbeit bereits am 1. Januar 2008 aufgenommen.

Das ENSI wird organisatorisch dem Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert, ist aber nicht mehr Teil des Bundesamts für Energie (BFE). Damit werden die Vorgaben des schweizerischen Kernenergiegesetzes sowie des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit in Bezug auf die Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden erfüllt.

Der Aufgaben- respektive Aufsichtsbereich des ENSI wird derselbe sein wie derjenige der HSK. Neu ist der Bereich der Sicherung – d.h. die Sektion, die sich mit dem Schutz der Anlagen vor Fremdeinwirkung beschäftigt – seit 1. Januar 2008 bei der HSK und ab 1. Januar 2009 beim ENSI angesiedelt.

Die HSK wird in ihrem Aufsichtsbericht 2007 ausführlich Stellung zu diesen und weiteren Themen nehmen. Der Bericht wird im Mai 2008 veröffentlicht und zugleich im Internet (www.hsk.ch) aufgeschaltet.