HSK erteilt Betriebsfreigabe für das Nasslager im Kernkraftwerk Gösgen

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat am 8. April 2008 das neu gebaute Nasslager für abgebrannte Brennelemente im Kernkraftwerk Gösgen für den Betrieb freigegeben.

Nachdem der Bundesrat die Bau- und Betriebsbewilligung am 30. Juni 2004 erteilt hatte, erfolgte der Bau des Nasslagers unter Aufsicht der HSK. Die einzelnen Bauetappen wurden jeweils von der HSK freigegeben. Nach den vom Kernkraftwerk Gösgen erfolgreich durchgeführten abschliessenden Prüfungen erteilte die HSK die in der Bau- und Betriebsbewilligung vorgesehene Freigabe für den Betrieb.

Das Nasslager befindet sich in einem separaten Gebäude auf dem Areal des Kernkraftwerks. Es bietet einen vergleichbaren Schutz gegen Einwirkungen von aussen wie das Reaktorgebäude des Kernkraftwerks.

Im Nasslager können maximal 1008 abgebrannte Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Gösgen zwischengelagert werden. Die Brennelemente befinden sich in einem wassergefüllten Becken, aus dem die von den Brennelementen freigesetzte Wärme durch mehrere parallele Kreisläufe abgeführt wird. Die Wärmeabfuhr erfolgt passiv durch Naturumlauf in den Kühlkreisläufen und benötigt somit keine Energiezufuhr.