Die nukleare Sicherheit war 2008 in den schweizerischen Kernanlagen gewährleistet

Die schweizerischen Kernanlagen befanden sich auch im Jahr 2008 in einem guten und sicheren Zustand. Alle Anlagen wurden gemäss den Vorgaben betrieben. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Rückblick auf das vergangene Jahr. Das ENSI klassierte acht Vorkommnisse in den fünf Kernkraftwerken. Alle Vorkommnisse wurden auf der internationalen Ereignisskala INES der Stufe 0 zugeordnet. Der Strahlenschutz für das Personal und die Bevölkerung war jederzeit gewährleistet.

Das ENSI legt in seinem Rückblick auf das Jahr 2008 eine vorgezogene und noch nicht definitive Beurteilung der nuklearen Sicherheit in den schweizerischen Kernanlagen dar. Einzelne Abklärungen sind beim ENSI noch im Gang, wodurch die Schlussbilanz noch Abweichungen erfahren kann. Diese würden im Aufsichtsbericht 2008 berücksichtigt.

Kernanlagen

Das ENSI hat sich davon überzeugt, dass 2008 die Kernkraftwerke Beznau (Block 1 und 2), Mühleberg, Gösgen und Leibstadt sowie die kerntechnischen Anlagen des Paul Scherrer Instituts (PSI) und das Zentrale Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG) in einem sicherheitstechnisch guten Zustand waren und dass deren Betrieb sicher war. Die bewilligten Betriebsbedingungen wurden in allen Schweizer Kernanlagen jederzeit eingehalten.

Das ENSI (bis 31.12.2008 die HSK) klassierte im vergangenen Jahr auf der Basis der bis Ende 2008 gültigen Richtlinie HSK-R-15 acht Vorkommnisse in Kernkraftwerken (2007: 13). Auf die einzelnen Werke bezogen sind dies: 4 Vorkommnisse im KKW Beznau (je 2 pro Block), 1 im KKW Mühleberg, 3 im KKW Gösgen und keines im KKW Leibstadt. Diese Vorkommnisse wurden auf der internationalen Ereignisskala INES der Stufe 0 (unterhalb der Skala) zugeordnet. Am PSI und im ZWILAG ereignete sich kein klassiertes Vorkommnis. Künftig wird das ENSI die Klassierung von Ereignissen nur noch anhand der international gebräuchlichen Ereignisskala INES vornehmen und auf eine nationale Bewertungsskala verzichten.

Das ENSI bewertet die Sicherheit jedes Kernkraftwerks im Rahmen einer systematischen Sicherheitsbewertung. Dabei werden neben meldepflichtigen Vorkommnissen weitere Erkenntnisse berücksichtigt, insbesondere die Ergebnisse der Inspektionen. Die Resultate wird das ENSI im Mai 2009 in seinem Aufsichtsbericht veröffentlichen.

Die Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt via Abwasser und Abluft aus den Kernkraftwerken, dem PSI und dem ZWILAG lagen im vergangenen Jahr wiederum weit unterhalb der in den Bewilligungen festgelegten Limiten. Sie ergaben – selbst für Personen, welche in unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage leben – eine berechnete maximale Dosis von weniger als 1 % der natürlichen jährlichen Strahlenexposition.

Die nukleare Sicherheit, also der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung, war im Jahr 2008 bei allen Schweizer Kernanlagen gewährleistet.

Sachplan geologische Tiefenlager

Der Bundesrat hat im April 2008 den „Sachplan geologische Tiefenlager“ genehmigt. Darin ist das Vorgehen bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle festlegt. Die damalige HSK (als Aufsichtsbehörde des Bundes) legte die Sicherheitsanforderungen an diese Tiefenlager fest und definierte die sicherheitstechnischen Kriterien, nach denen die Standortwahl zu erfolgen hat. Die Nagra hat im November 2008 mögliche Standortgebiete vorgeschlagen. Das ENSI wird nun in einem Gutachten die Auswahl der geologischen Standortgebiete aus sicherheitstechnischer Sicht beurteilen.

Wechsel von der HSK zum ENSI

Auf den 1. Januar 2009 wurde die bisherige Aufsichtsbehörde HSK aus dem Bundesamt für Energie (BFE) herausgelöst und als Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI verselbständigt. Das ENSI ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes unter Aufsicht des ENSI-Rates, der in seinen strategischen Funktionen einem Verwaltungsrat entspricht. Der Rat nahm seine Aufgabe bereits am 1.1.2008 auf, um den institutionellen Wandel zu begleiten.

Das ENSI berichtet direkt dem Bundesrat und ist funktionell, institutionell und finanziell unabhängig. Mit diesem Schritt wurden die Vorgaben des schweizerischen Kernenergie­gesetzes sowie des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit in Bezug auf die Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden auch de jure erfüllt.

Der Aufgabenbereich des ENSI bleibt derselbe wie derjenige der HSK. Das ENSI hat das gesamte Personal der HSK übernommen.

Das ENSI wird in seinem Aufsichtsbericht 2008 ausführlich zu diesen und weiteren Themen Stellung nehmen. Der Bericht soll im Mai 2009 veröffentlicht und gleichzeitig im Internet auf der neuen Website des ENSI (www.ensi.ch) aufgeschaltet werden.