Der Bundesrat genehmigt die Eröffnungsbilanz des ENSI und den ersten Tätigkeitsbericht des ENSI-Rats
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2009 die Eröffnungsbilanz des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI per 1. Januar 2009 mit einer Bilanzsumme von 6,5 Mio. Franken und den ersten Tätigkeitsbericht des ENSI-Rats genehmigt.
Das ENSI hat am 1. Januar 2009 den operativen Betrieb als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes aufgenommen. Es hat auf diesen Termin alle Aufgaben und Pflichten sowie das gesamte Personal der bisherigen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK übernommen.
Die Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz des ENSI bilden die Schlussbilanz der HSK per 31. Dezember 2008 sowie die Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze des ENSI. Diese richten sich nach den International Financial Reporting Standards IFRS. Das ENSI wird bei seiner Gründung nicht mit Kapital des Bundes ausgestattet. Stattdessen wird die Zahlungsbereitschaft des ENSI über verzinsliche Kredite der Eidgenössischen Finanzverwaltung sichergestellt.
Die Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von CHF 6,5 Mio. wurde von der Revisionsstelle des ENSI, der Firma KPMG, geprüft. Sie bestätigt, dass die Bilanz den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des ENSI entspricht. Der Bundesrat hat die Eröffnungsbilanz inklusive der Ausfinanzierung der Rückstellungen für Ferien- und Überzeitguthaben der Mitarbeitenden über einen Nachtragskredit von CHF 1,7 Mio. genehmigt. Zudem hat er vom Fehlbetrag von CHF 2,6 Mio. in der Eröffnungsbilanz Kenntnis genommen.
Im Weiteren hat der Bundesrat den Tätigkeitsbericht 2008 des ENSI-Rats genehmigt. Das erste Jahr des ENSI-Rats war ein Übergangsjahr, in dessen Verlauf die Behörde als HSK noch beim Bundesamt für Energie BFE angesiedelt war. Die Berichterstattung des Rats beschränkt sich demzufolge auf die im Rahmen der Umstellung respektive deren Vorbereitung erfolgten Arbeiten. Sein Tätigkeitsbericht 2008 gibt unter anderem Auskunft über Ziel und Aufgaben des ENSI, Organisation, die Überführung der HSK ins ENSI, Reglemente und Verträge sowie die Kosten des Umstellungsprojektes.