Das ENSI genehmigt dem Kernkraftwerk Beznau das Wiederanfahren von Block 2

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI genehmigte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am Dienstag, 15. September 2009, nach dem Abschluss der Revision, den Block 2 wieder in Betrieb zu nehmen. Die Anlage war vom 31. Juli bis 15. September 2009 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln sowie Instandhaltungsarbeiten auszuführen. Das ENSI hat sich mit Inspektionen vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt wurden.

Die Brennelemente von Block 2 zeigten im vergangenen Betriebszyklus ein gutes Betriebsverhalten. Es wurden – wie bereits in den letzten neun Jahren – keine Schäden an den Brennstäben festgestellt. Während der Revision wurden 20 neue Brennelemente in den Reaktor eingesetzt. Im neuen Zyklus enthält der Reaktor 93 Uran- und 28 MOX- (Uran-Plutonium-Mischoxid-) Brennelemente von den total 121 Brennelementen. Während der Revision wurden umfangreiche Instandhaltungsarbeiten durchgeführt und Brennelemente gewechselt. Am Boden des Reaktordruckbehälters wurden die Durchführungsrohre mit Ultraschall- und Wirbelstrommessungen geprüft. Die Prüfung ergab keinen Hinweis auf betriebsbedingte Fehler. Die visuelle Prüfung von Bodenkalotte und Deckel des Reaktordruckbehälters führte zu keinen Befunden. Im Innern des Reaktors wurde gemäss Empfehlung des Herstellers damit begonnen, Schrauben an den Kernumfassungsblechen sowie Stifte an den Regelstab-Führungsrohren zu ersetzen. Dieses Ersatzprogramm wird in beiden Reaktor-Blöcken bei den nächsten Revisionsabstellungen weitergeführt. Die wiederkehrende Druckprüfung des Primärkreislaufs sowie die Gesamt-Leckratenprüfung des Containments erfüllten die Zulässigkeitskriterien. Während des Revisionsstillstands ereignete sich am 3. August 2009 ein Vorkommnis, das vom ENSI gemäss den Kriterien der IAEA auf der Stufe 2 der internationalen Ereignisskala INES eingestuft wurde (0 ist die unterste und 7 die höchste INES-Stufe). Ein Ereignis der Stufe 2 gilt als „Zwischenfall“. Zwei Mitarbeiter führten im Raum unterhalb des Reaktordruckbehälters Vorbereitungsarbeiten zur Druckprüfung des Primärkreislaufs aus. Gleichzeitig zog eine andere Mannschaft mit einer Fernmanipulation stark strahlende Rohre aus dem Reaktor, ohne zu wissen, dass unterhalb des Reaktordruckbehälters Personen arbeiteten. Deshalb kam es in diesem Bereich zu einer hohen Dosisleistung, wodurch die beiden Mitarbeiter Strahlendosen von 37,8 Millisievert (mSv) und 25,4 mSv erhielten. Der Grenzwert von 20 mSv für beruflich strahlenexponierte Personen wurde überschritten. Nach den bisherigen Erkenntnissen führte ungenügende Koordination zu einer zeitlichen Überlappung der Arbeiten, wodurch es zur unzulässigen Bestrahlung kam. Über dieses Vorkommnis wurde bereits Anfang August berichtet und eine detaillierte Beschreibung findet sich auf der Website des ENSI (https://www.ensi.ch/?id=152). Bei den übrigen Revisionsarbeiten wurden die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Die Strahlendosis, die das Personal während der Revision insgesamt erhielt, liegt im Bereich des geplanten Werts. Die Strahlenexposition der einzelnen Personen – mit Ausnahme der beiden oben erwähnten Personen – lag deutlich unter dem Grenzwert von 20 mSv für beruflich strahlenexponierte Personen. Nach Abschluss der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten das ENSI und der Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei haben sich keine Befunde ergeben, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen. Das ENSI erteilte aufgrund der Ergebnisse seiner Überprüfungen dem KKW Beznau am 15. September 2009 die Genehmigung zur Aufnahme des Leistungsbetriebs.