Verschärfte Anforderungen an die Alterungsüberwachung
15.07.2011 – Mit der neuen Richtlinie ENSI-B01 hat das ENSI die Anforderungen an die Alterungsüberwachung der schweizerischen Kernkraftwerke verschärft. Gleichzeitig hat das ENSI auch zwei weitere Richtlinien veröffentlicht.
Bundesrat und Nationalrat haben entschieden, in der Schweiz keine neuen Kernkraftwerke zu bauen, die bestehenden Anlagen aber so lange in Betrieb zu lassen, wie sie sicher sind. Entsprechend wichtig ist es, den Alterungszustand sicherheitsrelevanter Ausrüstungen genau zu kennen und zu wissen, auf welche Weise und wie schnell sich deren Zustand verändert. Mit der neuen Richtlinie ENSI-B01 werden diese Ziele sorgfältig verfolgt.
Die Aufsichtsbehörde befasst sich schon seit rund 20 Jahren intensiv mit der Alterungsüberwachung der Kernkraftwerke in der Schweiz. Bereits um 1990 hatte die damalige HSK mit einer systematischen Bewertung der Alterungsmechanismen begonnen. Die Anforderungen flossen später in die Richtlinie HSK-R-51 ein, die auch international viel beachtet wurde.
Nun hat das ENSI in der Nachfolgerichtlinie ENSI-B01 die Anforderungen weiter verschärft. Insbesondere müssen die Betreiber neu jährlich umfangreich über die Umsetzung ihrer Alterungsüberwachung berichten. Das ENSI achtet darauf, dass die Alterungsüberwachung laufend nachgeführt wird und aktuell ist.
Neben der Richtlinie ENSI-B01 hat das ENSI gleichzeitig zwei weitere Richtlinien veröffentlicht. So wurde die Richtlinie ENSI-B02 „Periodische Berichterstattung der Kernanlagen“ zum zweiten Mal revidiert. Und neu veröffentlicht wurde die Richtlinie ENSI-B09 „Ermittlung und Aufzeichnung der Dosis strahlenexponierter Personen“.