ENSI-Rat antwortet Markus Kühni

Markus Kühni, Mitglied von Fokus Anti-Atom, erhebt als Privatperson und Anwohner der Zone 2 (Bern) in einem breit gestreuten Brief an den ENSI-Rat und an Bundesrätin Doris Leuthard heftige Vorwürfe gegen das ENSI.

Dem ENSI seien im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme zum Hochwassernachweis des Kernkraftwerks Mühleberg „gravierende Verfehlungen bei der Anwendung von internationalen und nationalen Vorschriften der Nuklearsicherheit anzulasten“, schreibt Markus Kühni in einem Brief vom 26. September 2011 an den ENSI-Rat. Und weiter: „Der ENSI-Rat und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), welche für die Überwachung der Aufsichtstätigkeit des ENSI verantwortlich sind, werden aufgefordert, vom ENSI die Korrektur der Fehler zu verlangen und diese zu überwachen.“

Mit einem Brief an Bundesrätin Doris Leuthard hat Markus Kühni auch die Departements-Vorsteherin des UVEK über seinen Beschwerdebrief an den ENSI-Rat in Kenntnis gesetzt. Im Brief bittet er Bundesrätin Leuthard, „Ihre Position und die damit verbundenen Befugnisse zu nutzen, um meine Feststellungen zu prüfen und den sich daraus ergebenden Forderungen Nachdruck zu verleihen“.

Der ENSI-Rat hat die Geschäftsleitung des ENSI beauftragt, zu den Vorwürfen von Herrn Kühni Stellung zu nehmen. In einer ersten, nicht abschliessenden Stellungnahme zuhanden des ENSI-Rats hat die Geschäftsleitung des ENSI die Vorwürfe des Umweltaktivisten heute zurückgewiesen.

Diese Stellungnahme hat der ENSI-Rat heute einem ersten Antwortbrief an Markus Kühni beigelegt:

Die vom ENSI am 1. April infolge des Unfalls von Fukushima gestellten Forderungen stellen eine Verschärfung der zu unterstellenden Gefährdungsannahmen dar. Sie gehen über die Anforderungen der internationalen Standards hinaus.

Das Risiko eines Unfalls im Kernkraftwerk Mühleberg hat sich seit Fukushima nicht erhöht. Die  in den vergangenen Wochen aufgrund der verschärften Anforderungen des ENSI umgesetzten Sofortmassnahmen haben die Sicherheit weiter verbessert.

Der Autor unterliegt einem grundlegenden Irrtum: Er argumentiert mit nationalen und internationalen Regeln, die nur für neu zu erstellende Kernkraftwerke gelten und fordert, dass diese unverändert auch auf das Kernkraftwerk Mühleberg anzuwenden seien. Das ist nicht zulässig.

Für bestehende Kernkraftwerke lässt das schweizerische Regelwerk die Kreditierung von vorbereiteten internen Notfallschutzmassnahmen – wie z.B. den Einsatz von Tankfahrzeugen zum Nachfüllen von Treibstoff oder die Verwendung von auf dem Areal gelagerten mobilen Pumpen – für die  Störfallbeherrschung zu.

Aus diesen Gründen hat das ENSI den vom Kernkraftwerk Mühleberg eingereichten Nachweis für die Beherrschung des 10‘000-jährlichen Hochwassers akzeptiert und  entschieden, dass das Kraftwerk mit den durchgeführten Sofortmassnahmen wieder ans Netz darf.

Für den längerfristigen Betrieb verlangt das ENSI zusätzliche Nachrüstungen, um die Kühlwasserversorgung des Kernkraftwerks Mühleberg weiter zu verbessern. Da das Kernkraftwerk Mühleberg heute die gesetzlichen Grundanforderungen erfüllt, darf es während der Realisierung der Nachrüstungen weiterbetrieben werden. Ein längerfristiger Nachrüstbedarf ist kein Grund für eine sofortige Ausserbetriebnahme.

Bezüglich die erneuten Vorwürfe in Sachen Gefährdungsannahmen Hochwasser, verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Medienkonferenz vom 7. September und die dazugehörende wiederholte Berichterstattung auf ensi.ch.