Die 12 Module der IRRS-Mission

Die Experten der IAEA prüfen während der zweiwöchigen IRRS-Mission, wie das ENSI seine Aufsichtsaufgaben wahrnimmt. Damit diese Durchleuchtung des ENSI geordnet und nach System verläuft, hat die IAEA einen Fragekatalog entwickelt, der gegen 2000 Fragen enthält. Ziel der Mission ist zu prüfen, inwieweit das ENSI die von der IAEA entwickelten Sicherheitsvorgaben anwendet. Die Fragen konzentrieren sich deshalb auf diese Sicherheitsvorgaben.

Der Fragenkatalog ist in zwölf thematische Bereiche, so genannte Module, aufgeteilt. Jedes Modul wiederum ist in verschiedene Themenbereiche unterteilt. So stellt die IAEA sicher, dass zu allen Aspekten der Aufsichtstätigkeit entsprechende Fragen vorliegen.

 

Modul 1: Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Staates

Es ist Aufgabe des Staates, Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb der Kernanlagen zu schaffen. Es sind die Regierung und das Parlament die die gesetzlichen Randbedingungen für den Betrieb von Kernanlagen festlegen. In der Schweiz ist auch das Volk eingebunden, da Gesetze dem fakultativen Referendum unterliegen. Die IAEA Experten prüfen, welche Verantwortung der Staat für Bau, Betrieb, Rückbau und Entsorgung radioaktiver Abfälle von Kernanlagen wahrnimmt und ob er eine kompetente und unabhängige Aufsichtsbehörden eingesetzt hat, um die Kernanlagen zu überwachen.

Das Modul umfasst die folgenden wesentlichen Themenbereiche:

  1. Staatliche Strategie für der Sicherheit der Kernanlagen
  2. Regelwerk im Nuklearbereich
  3. Verantwortlichkeiten in Nuklearbereich
  4. Aufgaben und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden
  5. Primäre Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit für Kernanlagen
  6. Koordination der Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich
  7. Fachkompetenz im Bereich der Sicherheit von Nuklearanlagen
  8. Technische Einrichtungen des Bundes im Bereich Nukleartechnik und Strahlenschutz

 

Modul 2: Globales Sicherheitsregime

Der Betrieb von Kernanlagen muss internationalen Standards genügen. Ein aktiver Gedanken- und Informationsaustausch mit anderen Ländern und internationalen Organisationen im Bereich der Nuklearenergie sind unabdingbare Voraussetzungen, um Kernanlagen jederzeit mit dem internationalen Stand der Sicherheitstechnik vergleichen, anpassen und weiter entwickeln zu können. Im Weiteren ist es zentral, dass die internationale Erfahrung beim Betrieb von Kernanlagen berücksichtigt und zur Verbesserung der eigenen Anlagen verwendet wird.

Das Modul hat zwei Themenschwerpunkte:

  1. Internationale Abkommen und Zusammenarbeit
  2. Austausch der Betriebserfahrung von Kernanlagen und der Aufsichtspraxis

 

Modul 3: Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Die IAEA prüft genau, welche Verantwortlichkeiten und Aufgaben das ENSI hat und inwieweit sie ihre Aufgaben unabhängig von äusseren Einwirkungen wahrnehmen kann. Dieses zentrale Modul beleuchtet die Unabhängigkeit des ENSI und seine Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Gerade in den vergangenen Monaten wurden die Unabhängigkeit des ENSI und sein Umgang mit der Öffentlichkeit stark kritisiert. Die Prüfung der Experten wird hier u.a. zeigen, ob die Kritik berechtigt war oder nicht.

Das Modul ist in acht Themenbereiche aufgeteilt:

  1. Organisationsstruktur der Aufsichtsbehörde und Bereitstellung von Ressourcen
  2. Unabhängigkeit in der Aufsichtstätigkeit
  3. Personal und Kompetenz der Aufsichtsbehörde
  4. Beziehung zu beratenden und unterstützenden Organisationen
  5. Beziehung zu den Beaufsichtigten
  6. Stabilität und Konsistenz der Kontrollen
  7. Aufzeichnungen sicherheitsrelevanter Daten
  8. Kommunikation und Rücksprache mit Interessensgruppen

 

Modul 4: Managementsystem der Aufsichtsbehörde

Die zentrale Frage in Modul 4 ist, ob die Aufsichtsbehörde ein Managementsystem hat, das es auch im Alltag lebt. Heute ist ein solches Managementsystem auch auf Behördenebene unabdingbar und stellt sicher, dass die Mitarbeitenden nach gleichen Vorgaben arbeiten und die Transparenz der behördlichen Tätigkeit gewährleistet ist. Das Managementsystem ist auch ein wichtiges Werkzeug, um die Arbeitsweise der Behörde ständig zu hinterfragen und zu verbessern.

Zentrale Themenbereiche in diesem Modul sind:

  1. Entwicklung und Umsetzung des Managementsystems
    • Abbildung der Ziele und Strategie des ENSI
    • Umfasst das Managementsystem alle Aktivitäten der Behörde?
    • Sind im Managementsystem alle gesetzlichen Aufträge verankert?
    • Ist bei den zentralen Aufsichtsprozessen sichergestellt, dass die Sicherheit absolute Priorität hat?
    • Wird das Managementsystem von der Geschäftsleitung aktiv getragen und vorgelebt?
    • Wird das Managementsystem von den Mitarbeitenden verstanden und umgesetzt?
    • Ist die Dokumentation des Managementsystem allen zugänglich?
  2. Kontrolle und kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems
    • Wird das Managementsystem periodischen Reviews unterworfen?
    • Sind Performance-Parameter festgelegt?
    • Sind Auditoren bezeichnet?
  3. Dokumentenlenkung
  4. Ausbildungskonzept und Weiterbildung
  5. Arbeitssicherheit
  6. Umweltmanagement

 

Modul 5: Bewilligungen

Der Bau, Betrieb, Rückbau, die Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Transport nuklearer Güter und grösserer Änderungen an Kernanlagen benötigen Bewilligungen. Das Bewilligungsverfahren ist von Land zu Land verschieden. In der Schweiz werden Bewilligungen vom Bundesrat, Departement, einer Bundesbehörde oder einer vom Bund bezeichneten Stelle erteilt. Verfügungen, Freigaben und Lizenzierungen werden im Nuklearbereich vor allem vom ENSI erteilt. Die IAEA prüft, ob das Bewilligungsverfahren in der Schweiz die IAEA Vorgaben erfüllt.

 Themenschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  1. Gesetzliche Basis für Bewilligungen
  2. Änderungen von erteilten Bewilligungen
  3. Bewilligungen
    • Rahmenbewilligung
    • Baubewilligung
    • Betriebbewilligung
    • Weitere Bewilligungen
  4. Verfügungen
  5. Freigaben
  6. Lizenzierung

 

Modul 6: Begutachtung

Die umfassende Überprüfung von eingereichten Gesuchen für Bau, Betrieb und vor allem für Änderungen von sicherheitstechnisch relevanter Bauten, Systeme und Komponenten, von organisatorischen Änderungen und Anpassungen in wichtigen Anlagendokumenten ist eine zentrale Aufgabe der Aufsichtsbehörde. Solche Überprüfungen bilden die Grundlage für Entscheide, ob den Gesuchen stattgegeben werden kann, ob noch Ergänzungen resp. Verbesserungen notwendig sind oder ob dem Gesuch nicht entsprochen werden kann. Die Ergebnisse einer Überprüfung werden detailliert dokumentiert, für Bewilligungsverfahren in einem Gutachten, für Änderungsanträge technischer oder organisatorischer Art in einem eigenständigen Bericht. Für relative einfache Anträge – z.B. für den Ersatz einer Komponente – kann die Dokumentation auch im entsprechenden Freigabebrief enthalten sein.

Die IAEA Experten prüfen, ob das ENSI die IAEA Vorgaben zur Überprüfung eines Gesuchs umsetzt, wie es die Qualität der eingereichten Unterlagen prüft, welche analytischen Prüfmethoden das ENSI einsetzt und wie der gesamte Prüfprozess dokumentiert wird.

Wichtige Themen zu diesem Modul sind:

  1. Gesetzliche Basis
  2. Einzureichende Sicherheitsanalysen
    • für Neuanlagen
    • während des Betriebs, z.B. Periodische Sicherheitsanalysen
    • für Änderungen
    • bei Vorkommnissen
  3. Sicherheitsüberprüfung durch das ENSI

 

Modul 7: Inspektionen

Inspektionen sind ein wichtiges Aufsichtsinstrument, um sicherzustellen, dass der Betreiber einer Kernanlage die im Regelwerk festgeschriebenen Vorgaben einhält und alles vorkehrt, um einen sicheren Anlagenbetrieb sicherzustellen. Das ENSI führt in den schweizerischen Kernanlagen ca. 400 Inspektionen jährlich durch. Inspiziert werden nicht nur technische Einrichtungen, inspiziert wird auch das Verhalten der Betriebsmannschaft z.B. bei Anlagenrundgängen, bei System- und Komponententests, bei der Aus- und Weiterbildung, bei Notfallübungen, usw. Durch diese Inspektionstätigkeit gewinnt das ENSI einen guten Überblick über technische und organisatorische Sicherheitsaspekte einer Nuklearanlage. Die IAEA Experten werden prüfen, inwieweit das ENSI die IAEA Vorgaben zum Inspektionswesen umgesetzt hat und wird auch an einer Inspektion teilnehmen und dabei die Arbeit der ENSI-Inspektoren beobachten.

Wichtige Themen zu diesem Bereich sind:

  1. Gesetzliche Basis
  2. Inspektionsprogramm
  3. Ausbildung von Inspektoren
  4. Inspektionsthemen
  5. Inspektionsplanung, – durchführung und -auswertung

 

Modul 8: Vollzug

In diesem Modul werden die gesetzlichen Vollzugsmassnahmen diskutiert, die den Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen, falls Betreiber gesetzliche Vorgaben nicht einhalten. Das ENSI kann alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit und Sicherung erforderlichen Massnahmen anordnen. Bei Straffällen meldet das ENSI Verstösse der Bundesanwaltschaft, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Die IAEA verlangt, dass jedes Land bei Verstössen gegen regulatorische Vorgaben entsprechende Strafmassnahmen ergreifen kann und wird während der IRRS prüfen, inwieweit die in der Schweiz vorhandenen Vollzugsmassnahmen den IAEA Vorgaben entsprechen.

Wichtige Themen:

  1. Gesetzliche Basis
  2. Vollzugspraxis des ENSI
  3. Einfluss von Strafmassnahmen auf die Sicherheitskultur einer Anlage

 

Modul 9: Regelwerk

Das Regelwerk umfasst Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie bezeichnete Grundlagen. Es bildet den Rahmen für nukleare Tätigkeiten und ist von Betreibern umzusetzen. Das Regelwerk ist in ständiger Entwicklung. Nur so kann es den Stand der Sicherheitstechnik berücksichtigen. Gesetze und Verordnungen werden vom Bund erlassen Das ENSI konkretisiert Gesetze und Verordnungen in Richtlinien. Die IAEA wird prüfen, ob das Regelwerk der Schweiz den internationalen Anforderungen genügt und ob die in vielen IAEA Dokumenten festgeschriebenen technischen und organisatorischen Vorgaben und Empfehlungen berücksichtigt.

Themenschwerpunkte sind:

  1. Gesetze und Verordnungen
    • Vorgehen bei der Entwicklung von Gesetzen und Verordnungen
  2. Richtlinien
    • Vollständigkeit
    • Vorgehen bei der Entwicklung von Richtlinien

 

Modul 10: Notfallvorbereitung und Notfallorganisation

Die Beherrschung eines möglichen Notfalls in einer Kernanlage ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsbewilligung. Es müssen für alle denkbaren, auch für äusserst unwahrscheinliche Unfälle vorbereitete technische und organisatorische Massnahmen vorhanden sein, um den Unfall zu beherrschen resp. seine Auswirkungen zu lindern. Notfallvorbereitung betrifft nicht nur den Anlagenbetreiber und das ENSI, es sind auch behördliche Organisationen und Institutionen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene betroffen. Es ist deshalb notwendig, Notfallübungen mit allen potentiell Betroffenen durchzuführen.

Die IAEA wird prüfen, ob die Notfallvorbereitungen und die Notfallorganisation in der Schweiz den internationalen Vorgaben entsprechen und wird insbesondere auch die Verbindungstellen zwischen den einzelnen Notfallorganisationen prüfen und die Kommunikation innerhalb der Notfallorganisationen und nach aussen unter die Lupe nehmen. Die IAEA Experten werden eine Notfallübung inspizieren.

Wichtige Themen zu diesem Modul sind:

  1. Gesetzliche Basis
  2. Notfallorganisation des ENSI
  3. Nationale Notfallorganisation
  4. Notfallschutzzonen in der Umgebung von Kernanlagen
  5. Notfallvorbereitungen
  6. Warnsystem

 

Modul 11: Thematische Bereiche

Die thematischen Bereiche werden spezifisch auf die zu überprüfende Behörde zugeschnitten. Dies ist deshalb notwendig, da je nach Land die Zuständigkeiten der nuklearen Aufsichtsbehörden unterschiedlich sind. Während in der Schweiz das ENSI für die nukleartechnischen und radiologischen Kontrollen in Kernanlagen zuständig ist und zudem auch für den Transport von radioaktiven Stoffen von und zu Kernanlagen sowie für vorbereitenden Handlungen im Bereiche der Entsorgung radioaktiver Abfälle, kann dies in anderen Ländern unterschiedlich geregelt sein. Es gibt Länder mit einer eigenen Aufsichtsbehörde für den Strahlenschutz oder für den Entsorgungsbereich.

Das ENSI hat im thematischen Bereich die Aufsichtstätigkeiten aufgenommen, für die es zuständig und nicht bereits durch die vorangehenden Module abgedeckt ist. Es sind dies:

  • Strahlenschutz in Kernanlagen
  • Entsorgung radioaktiver Stoffe
  • Transport radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen

 

Teilmodul Strahlenschutz

Strahlenschutz in einer Kernanlage zielt vor allem darauf ab, die Strahlenbelastung für das Betriebspersonal möglichst gering zu halten. Dazu ist eine Reihe von technischen Massnahmen notwendig. Wichtig sind aber auch organisatorische Massnahmen und Ausbildung sowie klare Verhaltensregeln im Strahlenfeld. Messtechnische Einrichtungen stellen sicher, dass das Betriebspersonal jederzeit über die aktuelle Strahlenbelastung an jeder Stelle in einer Kernanlage informiert ist.

Der Strahlenschutz umfasst auch den Schutz der Umwelt vor radioaktiver Strahlung. Die Kontrolle der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Umwelt und die Messung der Strahlenbelastung in der Umgebung einer Kernanlage sind wichtige Aufgaben, um die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Belastungen sicherzustellen. Die IAEA-Experten werden prüfen, ob das ENSI die internationalen Vorgaben im Bereich des Strahlenschutzes in Kernanlagen umsetzt und werden sich auch über die Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Strahlenschutzbereich informieren.

Wichtige Themen in diesem Teilmodul sind:

  1. Gesetzliche Basis
  2. Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden im Strahlenschutzbereich
  3. Strahlenschutzzonen
  4. Dosisgrenzwerte
  5. Dosimetrie
  6. Umgebungsüberwachung
  7. Freimessung von kontaminiertem Material und kontaminierten Bereichen
  8. Verantwortung des Betreibers im Strahlenschutzbereich

 

Teilmodul Entsorgung

Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine zentrale Aufgabe jedes Betreibers einer Nuklearanlage. Die Entsorgung umfasst die Sammlung und Konditionierung der Abfälle in der Anlage, deren Aufbewahrung und Zwischenlagerung in einem sicheren Bereich. Hochaktive Abfälle stammen primär aus dem Reaktorkern eines Kernkraftwerks und müssen zuerst im Werk für einige Zeit in einem Lagerbecken gekühlt werden bevor sie entweder wiederaufgearbeitet oder als ganze Brennelemente in Spezialbehältern zwischengelagert werden. Die endgültige Entsorgung der Abfälle wird in der Schweiz in geologischen Tiefenlagern erfolgen. In anderen Ländern werden schwachaktive Abfälle teilweise auch in oberflächennahen Lagern eingelagert.

Die IAEA wird prüfen, wie das Entsorgungsprogramm der Schweiz gestaltet ist, welche Aufgaben das ENSI im Bereich der Entsorgung hat und wie die Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen erfolgt. Ein Schwerpunkt werden Fragen zum Einbezug der betroffenen Bevölkerung sein. Selbstredend wird die IAEA prüfen, ob die internationalen Vorgaben umgesetzt sind.

Wichtige Themen in diesem Bereich sind:

  1. Gesetzliche Basis
  2. Entsorgungsstrategie und –programm
  3. Kategorisierung radioaktiver Abfälle
  4. Zwischenlagerung
  5. Kernanlagen im Rückbau
  6. Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager

 

Teilmodul Transport

Für den Transport radioaktiver Stoffe sind in der Schweiz verschiedene Behörden zuständig. Das ENSI ist für den Transport radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Kontrolle umfasst Transporte kleinere Behälter mit radioaktiven Stoffen, z.B. mit radioaktiven Quellen, bis zu Transporten schwerer Behälter mit verglasten hochaktiven Abfällen aus wiederaufgearbeitetem Brennstoff. Alle Transporte bedürfen einer Freigabe durch die zuständige Behörde. Das ENSI liefert dazu die technische Beurteilung des Transportbehälters wie auch des Transportgutes, d.h. der korrekten Verpackung. Die IAEA wird prüfen, wie die sehr detaillierten internationalen Vorschriften im Bereich des Transports radioaktiver Stoffe in der Schweiz umgesetzt sind und wie die verschiedenen Behörden beim Transport zusammenarbeiten.

Wichtige Themen bei diesem Modul sind:

  1. Gesetzliche Basis
    1. für Transporte per Bahn
    2. für Transporte per Schiff
    3. für Transporte auf der Strasse
    4. für Transporte in der Luft
    5. Praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz
    6. Inspektion von Transporten durch das ENSI

Modul 12: Schnittstellen zur Sicherung

Sicherung umfasst die gegen Einwirkungen Dritter ergriffenen technischen und organisatorischen Massnahmen. Da diese aus verständlichen Gründen vertraulich sind, wird im Rahmen der IRRS Mission lediglich die Schnittstelle zwischen Sicherheit und Sicherung von den IAEA Experten überprüft. Diese Schnittstelle ist deshalb von Bedeutung, da die Anforderungen an die Sicherung denjenigen der Sicherheit teilweise widersprechen können. Wie mit solchen Problemen umgegangen wird und wie Entscheidungen dazu letztendlich gefällt werden, wird das zentrale Thema zu diesem Modul sein.

 

Fragen zu Fukushima

Im Nachgang zum Unfall in den japanischen Anlagen Fukushima-Dai-ichi hat die IAEA vor kurzem einen speziellen Fragebogen erstellt. Die Fragen zielen darauf ab, wie die einzelnen Länder mit den Erkenntnissen aus dem Unfall umgegangen sind und welche Massnahmen sie angeordnet haben oder noch anordnen werden. Das ENSI hat diesen Fragebogen kurz vor der Mission erhalten und hat trotzdem versucht, ihn so umfassend wie möglich zu beantworten.

Das Thema „Konsequenzen aus dem Unfall in Fukushima“ wird während der IRRS Mission speziell diskutiert und die vom ENSI ergriffenen und vorgesehenen Massnahmen werden von den IAEA Experten bewertet.