Bundesrat will keine zweite Atomaufsichtsbehörde

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion von Geri Müller vom 22. September 2011 zur Schaffung einer zweiten Atomaufsichtsbehörde abzulehnen. „Die Aufteilung der Verantwortung auf mehrere, mit gleichwertigen Kompetenzen und Befugnissen ausgestatteten Aufsichtsinstanzen wäre der nuklearen Sicherheit nicht förderlich, sondern würde im Gegenteil das Risiko mit sich bringen, dass die Sicherheitsaufsicht generell beeinträchtigt und schlimmstenfalls in einer Notsituation handlungsunfähig wäre“, schreibt der Bundesrat.

Die Stellungnahme des Bundesrats zur Motion Geri Müller „Strukturelle Schwächen der Atomaufsicht beheben“ vom 23. November im Wortlaut:

Die Aufsicht über die Sicherheit der Kernanlagen in der Schweiz liegt in der Verantwortung einer einzigen Behörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Dies ist kein struktureller Mangel, sondern im Gegenteil eine zwingende Voraussetzung für die effektive Durchsetzung der Schutzinteressen der Bevölkerung. Wo immer grosse Risiken und komplexe Sachverhalte im Spiel sind – z. B. bei der Flugsicherung, bei der Finanzmarktaufsicht oder bei der Lebensmittelsicherheit – kann es nur eine massgebliche Aufsichtsinstanz geben.

Das Ensi ist mit allen zur Erfüllung seiner Aufgabe nötigen fachlichen Kompetenzen und rechtlichen Befugnissen ausgestattet. Die Aufteilung der Verantwortung auf mehrere, mit gleichwertigen Kompetenzen und Befugnissen ausgestatteten Aufsichtsinstanzen wäre der nuklearen Sicherheit nicht förderlich, sondern würde im Gegenteil das Risiko mit sich bringen, dass die Sicherheitsaufsicht generell beeinträchtigt und schlimmstenfalls in einer Notsituation handlungsunfähig wäre.

Das Ensi führt laufend Sicherheitsüberprüfungen in allen Kernkraftwerken durch. Es muss die Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der schweizerischen Kernanlagen informieren (Art. 74 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003; KEG, SR 732.1). Alle relevanten Vorkommnisse in den Schweizer Kernanlagen werden in den jährlich publizierten Aufsichtsberichten des Ensi behandelt. Vorkommnisse von besonderem öffentlichen Interesse werden jeweils unmittelbar auf der Website des Ensi veröffentlicht.

Eine öffentliche Beratung abweichender Darstellungen und Beurteilungen sicherheitsrelevanter Sachverhalte durch verschiedene Aufsichtsinstanzen, die auf den Schiedsentscheid einer dritten Instanz hinauslaufen würde, wäre nicht zielführend.

Hingegen wurde im schweizerischen System der Nuklearaufsicht vom Gesetzgeber eine institutionalisierte Zweitmeinung zu grundsätzlichen Fragen der nuklearen Sicherheit vorgesehen. Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) steht dem Bundesrat, dem UVEK und dem Ensi als unabhängiges beratendes Organ zur Verfügung (Art. 71 KEG). Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die KNS vielseitig zusammengesetzt ist; in Artikel 7 der Verordnung vom 12. November 2008 über die Kommission für Nukleare Sicherheit (VKNS; SR 732.16) wird bestimmt, dass sowohl kernenergiefreundliche sowie kernenergiekritische Kreise in der Kommission vertreten sein müssen.

Die Unabhängigkeit des Ensi und die Transparenz seiner Tätigkeit sind gewährleistet. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seine Aufsichtstätigkeit gemäss den gesetzlichen Anforderungen und gestützt auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ausübt. Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, das System der Nuklearaufsicht in der Schweiz grundlegend zu ändern.

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.