„Cold shutdown“ in Fukushima

Der japanische Premierminister Yoshihiko Noda erklärte am Freitag die havarierten Reaktoren von Fukushima Dai-ichi als „kalt abgeschaltet“. Das bedeutet, dass die Temperatur des Kühlwassers weniger als 100 Grad Celsius beträgt und dass keine Kettenreaktionen mehr auftreten dürfen.

Bau eines Gerüsts um einen Block des Kernkraftwerks Fukushima Dai-ichi (September 2011).

Gut neun Monate nach der Katastrophe in Japan mit dem verheerenden Erdbeben und dem anschliessenden Tsunami hat am Freitag der japanische Ministerpräsident Yoshihiko Noda bekannt gegeben, dass die havarierten Reaktoren unterdessen einen stabilen Zustand erreicht hätten und als „kalt abgeschaltet“ gelten. Noda bezeichnete dies als wichtigen Schritt zur Bewältigung des Unfalls. Denn dadurch könne voraussichtlich auch ein grosser Teil der evakuierten Anwohnerinnen und Anwohner in ihre Häuser zurückkehren.

Die japanische Aufsichtsbehörde NISA definiert den Zustand „cold shutdown“ (Kaltabschaltung) für die von Erdbeben und Tsunami betroffenen Reaktoren Fukushima Dai-ichi, Fukushima Dai-ni, Onagawa und Tokai folgendermassen:

  • Die Temperaturen im Reaktordruckbehälter und an der äusseren Reaktordruckbehälterwand müssen stabil unter 100 Grad Celsius gesunken sein. Die Temperatur des Kühlwassers muss also stabil weniger als 100°C betragen.
  • Die Unterkritikalität muss gesichert sein. Kettenreaktionen dürfen nicht mehr auftreten.
  • Die Strahlendosis durch die freigesetzte Menge an radioaktiven Stoffen aus den Reaktorblöcken darf am Anlagenzaun nicht grösser als 1 Millisievert pro Jahr sein.
  • Eine stabile Kühlung des Brennstoffs bzw. der Schmelzefragemente muss durch die nach dem Unfall installierten Kühlkreisläufe sichergestellt sein. Diese Kühlkreisläufe müssen gegen weitere Unfälle und Funktionsstörungen ausgelegt sein.

International lässt sich der Begriff „cold shutdown“ nur schwer vergleichen, denn er wird von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt und ist eigentlich für den Normalbetrieb vorgesehen. Die amerikanische Aufsichtsbehörde NRC etwa versteht unter „cold shutdown“ den Zustand eines Kernkraftwerks, das abgeschaltet ist, dessen Reaktorkern drucklos ist und dessen Kühlmitteltemperatur weniger als 100 Grad Celsius beträgt.