Die Schweiz beteiligt sich am EU-Stresstest

Die Europäische Union hat sich heute auf die Kriterien ihres Stresstests geeinigt. Das ENSI begrüsst den EU-Stresstest und verpflichtet die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke, daran teilzunehmen.

Anfang Juni 2011 beginnt der EU-Stresstest, bei dem die Kernkraftwerke in Europa auf die Auswirkungen von Naturereignissen und Unfällen überprüft werden. Wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an der Medienkonferenz vom 5. Mai 2011 bereits angekündigt hat, werden auch die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz verpflichtet, am Stresstest der EU teilzunehmen. Sobald die Angaben zum Stresstest definitiv vorliegen, wird das ENSI die offiziellen Verfügungen formulieren und den Betreibern der Kernkraftwerke zustellen.

Das ENSI begrüsst den Stresstest der EU, weil damit erstmals die Sicherheit der Kernkraftwerke in Europa aufgrund derselben Kriterien überprüft wird. Den Stresstest müssen die Betreiber – unter nationaler Aufsicht – selber durchführen. Durch die Teilnahme am EU-Stresstest kann die Schweiz eine Zweitmeinung zur Sicherheit der nationalen Kernkraftwerke einholen. Denn die Resultate der Stresstests werden nach der Überprüfung durch das ENSI auch von Experten der EU begutachtet. Die Betreiber müssen ihre Resultate voraussichtlich bis Ende Oktober dem ENSI einreichen. Der gesamte Prozess wird rund ein Jahr dauern.

Nach dem Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi vom 11. März 2011 hat das ENSI nicht auf den Stresstest der EU gewartet, sondern bereits am 18. März 2011 erste Überprüfungen der Kernkraftwerke in der Schweiz verfügt. Am 1. April und 5. Mai folgten weitere Verfügungen. Die vom ENSI bereits verfügten Überprüfungen verlangen detaillierte Berechnungen zu Erdbeben, Überflutung und der Kombination beider Extremereignisse. Die Verfügung zum EU-Stresstest wird also die vierte sein, die die Betreiber vom ENSI nach Fukushima erhalten.

Was versteht man unter „Stresstest“?

Schon kurz nach dem Unfall im japanischen Fukushima wurde in der EU der Ruf nach einem länderübergreifendem „Stresstest“ laut. Doch was bedeutet der Begriff überhaupt? Grundsätzlich versteht man unter „Stresstest“ eine Neubewertung des Risikos unter Berücksichtigung der Erfahrungen von Fukushima. Konkret werden bei den EU-Stresstests die Kernkraftwerke darauf überprüft, wie sich Erdbeben, Überflutungen und weitere externe Ereignisse auf die Sicherheit einer Anlage auswirken. Mit dieser gesamtheitlichen Betrachtung sollen Schwachstellen eines Kernkraftwerks identifiziert und die vorhandenen Sicherheitsreserven abgeschätzt werden.