Sirenen warnen auch vor Radioaktivität

Morgen Mittwoch findet der gesamtschweizerische Sirenentest statt. Der allgemeine Alarm würde auch bei einem schweren Störfall in einen Kernkraftwerk ertönen, wenn Gefahr für die Bevölkerung besteht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI arbeitet in einem solchen Fall eng mit der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) zusammen.

Die Schweizer Kernkraftwerke sind sicher. Dies hat aktuell auch der EU-Stresstest bestätigt. Sollte dennoch ein Ereignisfall eintreten, bei dem mit austretender Radioaktivität zu rechnen ist, sind Notfallmassnahmen festgelegt, die regelmässig überprüft und geübt werden. Zur Alarmierung der gefährdeten Bevölkerung würde unter anderem der allgemeine Alarm ertönen.

Jedes Jahr, am ersten Mittwochnachmittag des Monats Februar, findet der Sirenentest in sämtlichen Regionen der Schweiz statt. Die Überprüfung der Alarmierungsanlagen und sämtlicher Prozesse dient auch der Sicherheit der Schweizer Bevölkerung im Falle, dass radioaktive Stoffe aus einer der Kernanlagen austreten.

 

Das ENSI berät und berSirenen warnen auch vor Radioaktivitätechnet

Alle Schweizer Kernanlagen sind verpflichtet, jeden Störfall umgehend dem ENSI zu melden. Bei einem schweren Störfall, oder wenn sich ein solcher abzeichnet, werden Alarmierungsmassnahmen vorbereitet. „Das ENSI ist in der Lage, die Ausbreitung von radioaktiven Stoffen nach einem Austritt aus einem Kernkraftwerk in der Schweiz zu simulieren“, sagt Georges Piller, Leiter des Fachbereichs Strahlenschutz beim ENSI. Dazu dient unter anderem das Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung MADUK und daraus abgeleitete Ausbreitungsberechnungen.

So kann bei einem Austritt berechnet werden, wann welche Gebiete von einer radioaktiven Wolke erreicht werden. So können die Messorgane und Einsatzkräfte gezielt eingesetzt und die Bevölkerung rechtzeitig alarmiert werden, damit sich diese vorsorglich schützen kann.

In Zusammenarbeit mit dem ENSI, das in einer solchen Situation beratend zur Seite steht, alarmiert die NAZ die Bevölkerung. Diese wird zum Radiohören aufgerufen. Die Sirene dient dabei zur Ankündigung von Verhaltensanweisungen (Schutzmassnahmen vorbereiten oder vollziehen) oder amtlichen Mitteilungen, welche die NAZ unmittelbar nach dem Sirenenalarm über Radio verbreitet.

 

Radius bestimmt Massnahme

Je nach Entfernung zu einem Kernkraftwerk befindet sich die Bevölkerung in unterschiedlichen Zonen. Diese spielen bei Schutzmassnahmen und Notfallorganisation eine Rolle.

Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit einem Radius von rund fünf Kilometern um das KKW. In diesem Gebiet können bei einem schnell ablaufenden Unfall Schutzmassnahmen sogar sofort erforderlich sein. Diese werden mit der Kantonspolizei koordiniert.

Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von rund 20 Kilometern. Bei einem schweren Unfall kann auch in diesem Gebiet eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen, welche Schutzmassnahmen erforderlich macht. In den Zonen 1 und 2 wurden Jodtabletten direkt an die Bevölkerung abgegeben. Die Einnahme schützt vor der Einlagerung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse.

Das Gebiet der übrigen Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche Schutzmassnahmen durch die zuständigen Stellen der Notfallorganisation angeordnet. Die Jodtabletten für die Zone 3 sind dezentral eingelagert und werden nur im Ereignisfall an die Bevölkerung abgegeben.

 

Viel Lärm für die Sicherheit

Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von mehr als 8’000 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung jederzeit sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS stellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern sicher, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.

Auch am kommenden Mittwoch ist es soweit: Von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr wird der allgemeine Alarm und von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr der Wasseralarm getestet. Die beiden Alarme unterscheiden in Klang und Ursache: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer bedeutet „allgemeiner Alarm“, der im Falle möglicher Gefährdungen ertönt. Der Wasseralarm, der in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen bei Überflutungsgefahr eingesetzt wird, besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je zwanzig Sekunden in Abständen von je zehn Sekunden.

Ertönt der allgemeine Alarm ausserhalb der verordneten Sirenentests, ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Bei einem Wasseralarm sollte man das gefährdete Gebiet sofort verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.

 

BABS-Hotline vom 1. bis zum 10. Februar 2012

Für Fragen aus der Bevölkerung hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS eine spezielle Telefon-Hotline eingerichtet, die Antworten rund um das Thema Notfallschutz bereithält. Die externe Informationsstelle ist unter 061 202 05 69 erreichbar. Sie ist von Montag bis Samstag jeweils zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr in Betrieb und bis zum 10. Februar 2012 aufgeschaltet.