ENSI-Direktor Wanner im Radiointerview zum Entscheid des BVGer: Der Gerichtsentscheid bestätigt unsere Arbeit

"Der Gerichtsentscheid bestätigt unsere Arbeit"Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vom 17. Dezember 2009 aufgehoben und die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg auf den 28. Juni 2013 terminiert. Wenn die Betreiberin, die BKW, das Kernkraftwerk über diesen Zeitpunkt hinaus betreiben will, muss sie gemäss Urteil zusammen mit einem allfälligen Verlängerungsgesuch ein umfassendes Instandstellungskonzept beim UVEK einreichen. Die im Gerichtsentscheid angesprochenen Sicherheitsnachweise wurden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI über die letzten Jahre verteilt gefordert. ENSI-Direktor Hans Wanner im Tagesgespräch mit dem Schweizer Radio DRS: „Das Gericht bestätigt unsere Arbeit“. Das Kernkraftwerk Mühleberg erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb. Diese werden laufend kontrolliert: „Die Kernkraftwerke müssen laufend Nachweise erbringen, dass sie die Sicherheit erfüllen, und diese prüfen wir regelmässig“, sagt Hans Wanner.

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