„Kein Urteil gegen das ENSI“

Anders als in den Medien dargestellt, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Mühleberg kein Urteil gegen das ENSI. Zum einen, weil wir in diesem Verfahren ja nicht Partei waren und zum anderen, weil das Gericht unsere sachlich begründeten Positionen und die entsprechenden Verfügungen der letzten Monate in seinem Urteil stützt.

Zu diesen gehören, dass wir unsere verbindliche Beurteilung der Sicherheitssituation eines Kernkraftwerks aufgrund der geltenden gesetzlichen Anforderungen vornehmen müssen. Wenn diese erfüllt sind, dann ist ein Kernkraftwerk betriebssicher. Insofern kann ich mit Nachdruck festhalten: Das Kernkraftwerk Mühleberg ist betriebssicher. Wäre dem nicht so, hätten es die Betreiber selbst schon länger vom Netz nehmen müssen. Und wären sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen, hätten wir dafür sorgen müssen, dass das Kernkraftwerk sofort stillgelegt wird.

Eine Frist zur Entwicklung und Vorlage eines Instandhaltungskonzeptes, wie es das Verwaltungsgerichtsurteil vorsieht, kann demnach nur eingeräumt werden, wenn kein unmittelbares Sicherheitsrisiko besteht. Die neue Situation, die das Verwaltungsgericht geschaffen hat, besteht darin, dass diese nicht im Rahmen einer unbefristeten Bewilligung zu geschehen hat und nicht im Rahmen der normalen Aufsichtspraxis.

Die Verfügungen des ENSI inklusive die darin gesetzten Termine bleiben unverändert: Alle Kernkraftwerke, und damit auch Mühleberg, müssen bis Ende dieses Monats (31. März 2012), den Sicherheitsnachweis bezüglich eines 10‘000-jährlichen Erdbebens erbringen. Zudem muss das Kernkraftwerk Mühleberg bis Ende Juni aufzeigen, wie es ein vom Aarewasser unabhängiges, zusätzliches Kühlsystem einrichten kann. Das ENSI hat bekanntlich vor ein paar Monaten eine provisorische Lösung akzeptiert und deshalb im vergangen Oktober entschieden, dass Mühleberg wieder ans Netz gehen kann.

Weil in der Schweiz als eines der wenigen Länder die Sicherheitsanforderungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus weiterentwickelt werden, müssen die Kernkraftwerkbetreiber ihre Anlagen aufgrund neuer Erkenntnisse ständig erneuern.

Es muss einmal mehr unterstrichen werden: Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben in den letzten Jahrzehnten Milliardensummen in die Sicherheit ihrer Anlagen investiert, um den ständig gestiegenen Anforderungen Rechnung tragen zu können. Eine Katastrophe, wie sie sich in Fukushima ereignet hat, löst in der Schweiz weitere Millioneninvestitionen in die Sicherheit aus. Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess.

Wenn wir als Aufsichtsbehörde feststellen, Fukushima wäre so in der Schweiz nicht möglich, dann basiert diese Aussage auf gründlichen Analysen des Reaktorunfalls in Japan und den seitherigen Überprüfungen der Kernkraftwerke. Aus diesen Analysen wurde der Aktionsplan 2012 entwickelt, mit dem die Lessons Learned aus Fukushima nun umgesetzt und die Schweizer Kernkraftwerke damit noch sicherer gemacht werden.

Diese Kernkraftwerkskatastrophe hätte, nach allem was wir wissen, vermieden werden können, wenn die internationalen Standards und die entsprechenden Empfehlungen der IAEA respektiert worden wären.

In meiner neuen Funktion als Vorsitzender der „Western European Nuclear Regulators’ Association“ (WENRA) werde ich darauf hinwirken, dass mit international harmonisierten Sicherheitsstandards ein nächstes „Fukushima“ verhindert wird. Die Schweiz gibt bezüglich Sicherheitskultur ein gutes Beispiel ab.

Fukushima – dieser Begriff steht nun für immer für eine weitere Atomkatastrophe – hat auch in der Schweiz Zweifel an der Sicherheit unserer Kernanlagen aufkommen lassen. Fukushima hat auch dem Image der Kernenergie der Schweiz und nicht zuletzt auch der Glaubwürdigkeit des ENSI geschadet. Denn es liegt in der Natur des Menschen, anhand eines negativen Ereignisses Analogien zu ziehen.

Es liegt auf der Hand, dass insbesondere die Anti-KKW-Bewegung das Momentum genutzt hat, um die ihren Interessen dienenden Unterstellungen zu deponieren: Wenn die Aufsichtsbehörde in Japan ihrer Aufgabe nicht nachgekommen ist, dann tut es die Aufsichtsbehörde in der Schweiz auch nicht. Wenn die Kernanlagen in Japan nicht sicher sind, dann sind es die Kernanlagen in der Schweiz auch nicht.

Wir lassen uns unsere hohen Sicherheitsstandards, unsere ausgeprägte Sicherheitskultur nicht kleinreden: Die Schweiz geniesst international einen ausgezeichneten Ruf. Die Schweizer Kernkraftwerke gehören zu den sichersten Anlagen der Welt. Wir als Aufsichtsbehörde handeln völlig unabhängig, was vor wenigen Wochen erneut bestätigt wurde.

Wir berücksichtigen bei unseren Entscheiden weder ökonomische noch politische Überlegungen. Ersteres liegt in der Verantwortung der Betreiber und Letzteres bei den politisch aktiven und an Politik interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Für uns hat die Sicherheit oberste Priorität. Die Grundlage für unser Handeln ist das Gesetz und unser Auftrag lautet, die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke zu überwachen, im Interesse der Bevölkerung.

 

Hans Wanner
Direktor ENSI