Serie Lucens: Der Rückbau eines Pionierwerks
Obwohl sich die Konstruktionsweise des Versuchsatomkraftwerks „ausserordentlich bewährt“ hatte, vermochte das innovative Werk technisch nicht zu überzeugen. Nach dem Unfall wurde das Versuchskraftwerk am Broye-Ufer nach und nach abgebaut. Heute befindet sich auf dem Gelände in Lucens ein kantonales Depot für Museumsgegenstände.
Der Unfall im Versuchskraftwerk Lucens (VAKL) erfuhr im Nachhinein unterschiedliche, auch kritische Bewertungen, ebenfalls die Aufarbeitung des Unfalls durch die Untersuchungskommission UKL. Roland Naegelin stellte 2007 im Rückblick mit Genugtuung fest, die UKL habe die Schlussfolgerungen der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA im Gutachten zum Gesuch um Erteilung der definitiven Betriebsbewilligung bestätigt, wonach alle nach dem Stand der Wissenschaft und Technik notwendigen und zumutbaren Sicherheitsbedingungen erfüllt seien.
Naegelin registrierte allerdings auch, dass die UKL in ihrem Bericht von 1979 die KSA in einem Punkt auch gerügt hatte: So habe die KSA nicht bemerkt, dass die VAKL-Arbeitsgemeinschaft Lucens die Dichtheitsprüfungen der Reaktorkaverne nicht korrekt vorgenommen hatten, was beim Unfall dann zur Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt führte.
Die KSA hielt in ihrer Stellungnahme zum UKL-Bericht von 1979 fest, der eingetretene Unfall habe deutlich innerhalb der Grenzen des Auslegungsstörfalls gelegen. Auch das deutsche Institut für Nukleare Sicherheitsforschung der Kernforschungsanlage Jülich GmbH befasst sich einige Jahre später mit dem Unfall im VAKL.
J. Wolters, Mitarbeiter des Instituts, verglich nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl 1986 in einem Aufsatz verschiedene nukleare Unfälle miteinander und lobte dabei das Funktionieren der Sicherheitssysteme in Lucens: „Das Reaktorschutzsystem reagierte auf den Unfall mit Abschalten des Reaktors und Schliessen der Reaktorkaverne. Alle Sicherheitsvorrichtungen funktionierten ordnungsgemäss.“ Die Schutzhülle der Reaktorkaverne sei auf einen Unfall ausgelegt gewesen, der wesentlich grösser gewesen sei als der tatsächlich erfolgte. Das Containment habe sich „ausserordentlich bewährt“, so Wolters.
Schrittweiser Rückbau des Versuchsatomkraftwerks
Nach dem Unfall vom 21. Januar 1969 wurde das Versuchsatomkraftwerk in Lucens dekontaminiert und zurückgebaut. Die weitgehend 72 unbeschädigten Brennelemente wurden in die Wiederaufarbeitungsanlage Eurochemic im belgischen Mol gebracht, das (dekontaminierte und gereinigte) schwere Wasser verkauft.
Die bei Demontage und Zerlegung anfallenden radioaktiveradioaktiven Abfälle wurden in rund 230 Standardfässer gefüllt, beim Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung EIR konditioniert und von diesem entsorgt.
Grössere aktivierte oder kontaminierte Komponenten wurden zerlegt, in sechs Stahlbehälter verpackt und luftdicht eingeschweisst, ebenfalls die gut 60 kg Uran aus dem stark beschädigten Brennelement 59. Diese sechs Behälter blieben auf dem Gelände des VAKL, das von der Aufsichtsbehörde (ab Januar 1973: Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen ASK, ab März 1982: Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK) regelmässig überwacht wurde.
Französischsprachiges Video-Interview mit dem damaligen Direktor des VAKL, Jean-Paul Buclin (Teil 3):
Nachdem das VAKL den Betrieb eingestellt hatte, erwog der Bund, am Standort Lucens ein Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten. Die Idee wurde aber bald wieder verworfen, weil die Felskavernen zu feucht und damit für die Endlagerung ungeeignet waren.
1991/93 wurde die Anlage definitiv stillgelegt, dabei die Reaktorkaverne und weitere Teile mit Beton verfüllt und ein Entwässerungssystem eingerichtet. Die HSK stellte in ihrer Stellungnahme vom Februar 1995 fest, die Arbeiten zur definitiven Stilllegung seien abgeschlossen. Sie sah auch ihre Auflage erfüllt, wonach die Individualdosen für die Bevölkerung in der Umgebung auch ohne Überwachung und Reinigung des Drainagesystems unter 0,1 mSv pro Jahr bleiben müssen.
Im April 1995 stellte der Bundesrat in einer Verfügung fest, dass das Gelände in Lucens – mit Ausnahme einer kleinen Parzelle, wo die sechs Abfallbehälter lagerten – keine Kernanlage im Sinne des Kernenergiegesetzes mehr ist und für andere Zwecke verwendet werden darf. Die Regierung beauftragte das Bundesamt für Gesundheit, das Gelände während 30 Jahren radiologisch zu überwachen.
Der Kanton Waadt richtete nachfolgend ein Depot für seine Museen, Bibliotheken und Archive in der ehemaligen Turbinenkaverne ein. 2003 wurden die sechs verbliebenen Grossbehälter ins zentrale Zwischenlager der ZWILAG in Würenlingen gebracht. Am 3. Dezember 2004 verfügte der Bundesrat die Aufhebung der Aufsicht auch für die kleine Parzelle.
Das ist der letzte von zehn Teilen zur Geschichte des Versuchsatomkraftwerks Lucens. Alle Artikel (mit Bildstrecken und Videointerviews) befinden sich im Dossier.