Anhörung zum Entsorgungsprogramm und den behördlichen Stellungnahmen eröffnet
Die Nagra hat erstmals ein Entsorgungsprogramm im Oktober 2008 eingereicht. Dieses bietet einen Gesamtüberblick über die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz. Das Programm wird künftig alle fünf Jahre aktualisiert. Das ENSI hat es geprüft. Das Bundesamt für Energie hat am 15. Juni 2012 die öffentliche Anhörung dazu gestartet.
Medienmitteilung des Bundesamts für Energie:
Das Entsorgungsprogramm bietet einen Gesamtüberblick über die Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zum Verschluss der Lagerstätten und dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen für die Realisierung langfristig sicherer Tiefenlager. Es wurde von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Oktober 2008 eingereicht und geht nun zusammen mit den Resultaten der behördlichen Überprüfung in eine dreimonatige öffentliche Anhörung. Betroffene und interessierte Kreise können sich bis zum 30. September 2012 dazu äussern.
Das Kernenergiegesetz verpflichtet die Entsorgungspflichtigen, ein Entsorgungsprogramm zu erstellen und dieses regelmässig dem neusten Stand des Wissens anzupassen. Diesem Gesetzesauftrag entsprechend, hat die Nagra das Entsorgungsprogramm am 17. Oktober 2008 zusammen mit ihren Vorschlägen zu möglichen Standortgebieten für geologische Tiefenlager eingereicht. Da die Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager zeitliche Priorität geniesst, erarbeiteten die Behörden zunächst die Gutachten zu den Standort-gebietsvorschlägen (Etappe 1 der Standortsuche) und nahmen die Überprüfung des Entsor-gungsprogramms erst danach in Angriff. Nun liegen die Resultate der behördlichen Überprüfung des Entsorgungsprogramms vor. Die interessierte Öffentlichkeit kann sich dazu und zum Entsorgungsprogramm selbst im Rahmen einer dreimonatigen Anhörung äussern.
Öffentlich aufgelegt werden ausserdem der von der Nagra verfasste „Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis (NTB 08-02)“ sowie die dazugehörigen behördlichen Stellungnahmen. Diesen Bericht hatte der Bundesrat am 28. Juni 2006 anlässlich der Genehmigung des Entsorgungsnachweises für hochradioaktive Abfälle verlangt. Die Nagra sollte darin alle in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis enthaltenen offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen systematisch erfassen und aufzeigen, wie diese im Verfahren zeitgerecht und sachgerecht beantwortet werden.
Zweck des Entsorgungsprogramms
Im Entsorgungsprogramm dokumentieren die Entsorgungspflichtigen das grundsätzliche Vorgehen zur Realisierung sicherer Tiefenlager bis zum Verschluss der Lager. Sie zeigen auf, welche Entscheide wann erfolgen sollen, auf welchen Grundlagen sie beruhen und wie diese erarbeitet werden. Das Entsorgungsprogramm nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden. Der Sachplan geologische Tiefenlager bildet hingegen eine wichtige Grundlage für das Entsorgungsprogramm, indem er wesentliche Teile des Realisierungsplans der geologischen Tiefenlager festlegt.
Inhalte des Entsorgungsprogramms
Das Entsorgungsprogramm enthält Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, ihre Konditionierung, Charakterisierung und Inventarisierung. Weiter beschreibt es die Auslegungskonzepte und die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle, den Realisierungsplan für den Bau der Lager und das dazu notwendige Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Schliesslich dokumentiert es die nötigen Kapazitäten für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, die Kosten und Finanzierung der Entsorgung sowie das Informationskonzept der Nagra.
Resultate der behördlichen Überprüfung des Entsorgungsprogramms
In ihrer Stellungnahme kommen das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) zum Schluss, dass die Nagra mit dem Entsorgungsprogramm den gesetzlichen Auftrag erfüllt hat. BFE und ENSI halten daneben Empfehlungen für die künftigen Aktualisierungen des Entsorgungsprogramms fest (siehe Faktenblatt). Unter anderem empfiehlt das BFE, dass das nächste Entsorgungsprogramm im Jahr 2016 gleichzeitig mit den neuen Kostenstudien für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eingereicht wird, um diese Berichterstattungen ab dann synchron durchzuführen. Der Nagra wird weiter empfohlen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Kosten eine allfällige Rückholung der Abfälle aus einem Tiefenlager verursachen würde. Die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) stellt fest, dass das Entsorgungsprogramm formal vollständig ist und die Überprüfung durch BFE und ENSI detailliert durchgeführt wurde. Die KNS unterstützt die Empfehlungen von BFE und ENSI und ergänzt diese mit einer Reihe weiterer Empfehlungen (siehe Faktenblatt).
Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis (NTB 08-02)
Das ENSI stellt fest, dass die Nagra alle offenen Fragen und Empfehlungen in ihrem Bericht aufführt und aufzeigt, wie diese im weiteren Verfahren zur Realisierung der geologischen Tiefenlager zeit- und sachgerecht beantwortet werden. Die KNS nimmt nur zu den von der damaligen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) ausgesprochenen Empfehlungen Stellung. Gemäss KNS hat die Nagra alle diese Empfehlungen in ihren Bericht aufgenommen und viele davon bereits umgesetzt oder in ihre Forschungs- und Entwicklungsprogramme einfliessen lassen. Dem ENSI attestiert die KNS, den Bericht der Nagra detailliert geprüft zu haben und stimmt den Einschätzungen des ENSI mit folgender Ausnahme zu: Die KNS hält am Selbstverschluss fest, einer wichtigen Komponente des Lagerkonzepts gemäss „Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA)“ (Selbstverschluss = selbsttätig ablaufender Vorgang bei Verlust der Handlungsfähigkeit in Krisensituationen). Sie legt Wert darauf, dass die von der KSA geforderte Machbarkeitsstudie für ein solches Bauwerk durchgeführt wird. Weiter unterstützt die KNS die Empfehlungen des ENSI und ergänzt diese mit einer Reihe weiterer Empfehlungen.