Kernkraftwerke reichen Unterlagen zu Erdbebenfestigkeit, Verklausung von Flüssen und Notfallschutz ein

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben zusätzliche Unterlagen zur Erdbebensicherheit eingereicht. Sie haben ebenfalls die nötigen Daten zur Anpassung der Referenzszenarien für den Notfallschutz vorgelegt. Die Kernkraftwerke Mühleberg und Gösgen haben ihrerseits die Auswirkungen von möglichen Verklausungen der Aare überprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hatte diese Unterlagen und Überprüfungen in seinem Aktionsplan Fukushima 2012 gefordert. Es wird nun die Dokumente prüfen.

Die Betreiber haben Ende März 2012 nachgewiesen, dass die Schweizer Kernkraftwerke auch einem schweren Erdbeben widerstehen und keine Schäden infolge Strahlung für Mensch und Umwelt entstehen.

 

Weitere Überprüfungen im Bereich Erdbebensicherheit

Da bei einem auslegungsüberschreitenden Erdbeben Leckagen innerhalb des Primärcontainments nicht gänzlich auszuschliessen sind, mussten die Kernkraftwerke die seismische Robustheit der Isolation des Reaktor-Containments und des Primärkreislaufs neu überprüfen. Es geht dabei um einen zum bereits erbrachten Erdbebennachweis ergänzenden Nachweis der bis zum 30. September 2012 einzureichen war. Die Kernkraftwerke  Beznau, Leibstadt und Mühleberg haben die entsprechenden Unterlagen fristgerecht eingereicht. Dem Kernkraftwerk Gösgen wurde eine Fristerstreckung bis Ende 2012 eingeräumt.

Im Hinblick auf die Verbesserung des Wasserstoffmanagements hat das ENSI am 10. Januar 2012 zusätzlich verfügt, dass die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt die Erdbebenfestigkeit der Containment-Druckentlastungssysteme überprüfen mussten. Die entsprechenden Nachweise wurden fristgerecht eingereicht.

Das Kernkraftwerk Beznau, musste zusätzlich überprüfen, ob kurzfristig realisierbare Massnahmen zur Verhinderung einer unzulässigen Füllstandsabsenkung durch Saughebewirkung in einer bestimmten Betriebssituation beim Brennelementlagerbecken ergriffen werden können. Auch diese Resultate wurden fristgerecht beim ENSI eingereicht.

 

Unterlagen zu den Auswirkungen einer Verklausung von Flüssen

Zusätzlich zu den Anforderungen an die Hochwassernachweise  verlangte das ENSI von den Kernkraftwerken Mühleberg und Gösgen eine Identifikation von verklausungsgefährdeten Engstellen in der Aare. Weiter mussten beide Werke die Auswirkungen einer Verklausung dieser Stellen auf die Überflutungssituation des Standorts berechnen. Die Betreiber der Kernkraftwerke Mühleberg und Gösgen haben die Unterlagen vorgelegt. Das Kernkraftwerk Beznau war bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgefordert worden die entsprechenden Informationen einzureichen. Das Kernkraftwerk Leibstadt ist auf Grund seiner Lage keiner Gefahr durch Hochwasser und Verklausung ausgesetzt und musste deshalb keine zusätzlichen Informationen einreichen.

 

Einreichung der Daten zur Anpassung der Referenzszenarien

Bei der Planung des Notfallschutzes stützen sich Bund, Kantone und Gemeinden auf definierte Szenarien. Als Folge des Unfalls in Fukushima hat das ENSI Prüfungsbedarf in den so genannten Referenzszenarien identifiziert. Es wird darauffolgend eine Überprüfung dieser Szenarien vornehmen. Die Prüfung soll  Ende 2012 abgeschlossen sein.

Die KKW-Betreiber wurden vom ENSI im Dezember 2011 aufgefordert, bis Ende September 2012 die überarbeiteten Referenzszenarien einzureichen. Parallel dazu wird das ENSI zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und den betroffenen Kantonen das Zonenkonzept  bis Mitte 2013 überprüfen. Alle Kernkraftwerke haben hiermit die entsprechenden Daten eingereicht.

 

(Dies ist eine aktualisierte Version des Artikels vom 02.10.2012, 09.47 Uhr. Aktualisiert am 02.10.2012, 12.15 Uhr)