Ausstieg aus Kernenergie: ENSI will Sicherheitsmargen bis zum letzten Betriebstag

Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.

Die Kernenergiegesetzgebung sieht keine gesetzliche Laufzeitbeschränkung für bestehende Kernkraftwerke vor. In der Schweiz darf ein Kernkraftwerk betrieben werden, solange kein Abschalt- oder Ausserbetriebnahmegrund zum Tragen kommt. Die Kernenergiegesetzgebung ermöglicht es dem ENSI zudem, die Sicherheit der Kernanlagen wirkungsvoll zu überprüfen und zu überwachen. Für den Langzeitbetrieb fehlen hingegen Bestimmungen.

Von den Kernkraftwerken Beznau und Mühleberg hat das ENSI verlangt, vor Ablauf der 40-jährigen Betriebsdauer einen Nachweis für den Langzeitbetrieb einzureichen. Darin mussten die Betreiber insbesondere aufzuzeigen, dass die sicherheitstechnisch relevanten Anlageteile auch in einer verlängerten Betriebsdauer nicht versagen.

Planung unabdingbar für langfristige Sicherheit

Die vom ENSI begründete Praxis des Langzeitbetriebsnachweises ist im Kernenergiegesetz nicht ausdrücklich verankert und stützt sich in erster Linie auf die weit gefasste Vollzugskompetenz der Aufsichtsbehörde. Zudem vermag sie nicht zu gewährleisten, dass der Betreiber das Ende des Lebenszyklus des Kernkraftwerks systematisch und umfassend plant. „Eine derartige Planung ist unabdingbar, um ein hohes Sicherheitsniveau bis zum Ende der Betriebszeit zu gewährleisten“, sagt ENSI-Direktor Hans Wanner. Es gilt insbesondere zu verhindern, dass die Kernkraftwerke „ausgefahren“ werden, bis keine Sicherheitsmargen mehr vorhanden sind. „Ein Kernkraftwerk soll stillgelegt werden, wenn noch Sicherheitsmargen vorhanden sind“, sagte Hans Wanner am ENSI-Forum Anfang September 2012 in Brugg.

„Entscheidend für die Betriebsdauer der Kernkraftwerke ist die Bereitschaft der Betreiber, in die Sicherheit zu investieren“, betonte er dort weiter. Sicherheit müsse immer top sein. „Die Betreiber haben es weitgehend selber in der Hand, wie lange ihre Anlagen noch Strom produzieren“, so Wanner weiter.

Das ENSI regt deshalb eine Verpflichtung der Betreiber an. „Die Kernkraftwerke sollen vor Ablauf von 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept einreichen“, erklärt Hans Wanner die Idee. Dieses soll neben diversen technischen Nachweisen auch eine verbindliche Investitions- und Personalplanung für die vom Betreiber beabsichtigte Betriebsdauer enthalten. Das ENSI soll das eingereichte Konzept aus sicherheitstechnischer Perspektive kritisch prüfen. Auf dieser Grundlage könnte der Weiterbetrieb für maximal 10 Jahre erlaubt werden. Anschliessend wäre die Anlage stillzulegen oder sie könnte – basierend auf einem aktualisierten Langzeitbetriebskonzept – erneut für maximal 10 Jahre weiterbetrieben werden.