BFE: Höhere Kosten für Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung der radioaktiven Abfälle bestätigt

Die Kernkraftwerkbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu berechnen. Die Betreiber haben im November 2011 eine entsprechende Kostenstudie vorgelegt. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Kostenstudien unter Einbezug externer Experten technisch überprüft und kürzlich als realistisch befunden. Wie das Bundesamt für Energie BFE heute mitteilt, haben die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds die von den KKW-Betreibern zu entrichtenden Jahresbeiträge aufgrund der neuen Kostenbasis nun definitiv festgelegt.

Mehr Informationen befinden sich in der Medienmitteilung des BFE vom 21.11.2012:

Bern, 21.11.2012 – Die Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen neu 20,654 Milliarden Franken. Sie sind damit teuerungsbereinigt insgesamt 10 Prozent höher als die bisherigen Kostenschätzungen aus dem Jahr 2006. Die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds haben die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend erhöht.

Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber bilden Kostenstudien, die gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) alle 5 Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Vor einem Jahr legte Swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, der Kommission der beiden Fonds die Kostenstudien 2011 vor. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2012-2016 (siehe Medienmitteilung vom 24.11.2011). Die Kostenstudien wurden inzwischen durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter Einbezug externer Experten überprüft und als realistisch bewertet (siehe Medienmitteilung ENSI vom 5. November 2012).

Als Berechnungsgrundlage für die Kostenstudien wird eine Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 50 Jahren angenommen (Art. 8 SEFV). Diese Berechnungsgrundlage gilt vorläufig auch für das Kernkraftwerk Mühleberg, solange über das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung nicht rechtskräftig entschieden ist. Falls die Befristung für das Kernkraftwerk Mühleberg nicht rechtskräftig aufgehoben wird, müssen die Kosten für das Kernkraftwerk Mühleberg neu berechnet und allfällige Fehlbeträge durch die BKW FMB Energie AG in die Fonds nachbezahlt werden.

 

Höhere Jahresbeiträge für die Veranlagungsperiode 2012-2016

Die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds haben an ihrer gestrigen Sitzung die von den Betreibern der Kernkraftwerke zu entrichtenden Jahresbeiträge aufgrund der neuen Kostenbasis definitiv festgelegt.

Kernkraftwerk Beznau Entsorgungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 959,8 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 1`864,0 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 34,0 Mio. Fr.

Kernkraftwerk Beznau Stilllegungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 449,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 903,7 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 18,8 Mio. Fr.

Kernkraftwerk Mühleberg Entsorgungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 360,0 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 874,7 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 18,2 Mio. Fr.

Kernkraftwerk Mühleberg Stilllegungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 243,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 588,3 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 12,1 Mio. Fr.

Kernkraftwerk Gösgen Entsorgungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 824,7 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 2752,3 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 27,3 Mio. Fr.

Kernkraftwerk Gösgen Stilllegungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 298,1 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 987,4 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 9,6 Mio. Fr.

Kernkraftwerk Leibstadt Entsorgungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 683,9 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 3709,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 38,8 Mio. Fr.

Kernkraftwerk Leibstadt Stilllegungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 334,9 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 1579,0 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 13,3 Mio. Fr.

ZWILAG Stilllegungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 12,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 105,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 2,2 Mio. Fr.

Total Entsorgungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011: 2828,4 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 9200,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 118,3 Mio. Fr.

Total Stilllegungsfonds
Fondsbestand per 31.12.2011 : 1337,6 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 4163,5 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 56,0 Mio. Fr.

 

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV)

Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision der SEFV. Geprüft werden sollen insbesondere die Modellparameter zur Ermittlung der Kosten im Rahmen der Kostenstudien sowie die Handhabung von allfälligen weiteren Steigerungen der Stilllegungs- und Entsorgungskosten.

 

Nachbetriebsphase: Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller 5 schweizerischen Kernkraftwerke betragen gemäss Kostenstudie 2011 1,709 Milliarden Franken. Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds.
Stilllegungskosten:Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des ZWILAG betragen gemäss Kostenstudie 2011 2,974 Milliarden Franken und werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 1,338 Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen bereitgestellt.
Entsorgungskosten: Die Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2011 15,970 Milliarden Franken. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2011 waren dies rund 5,0 Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es 7,523 Milliarden Franken sein. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden 8,447 Milliarden Franken. Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 2,828 Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen bereitgestellt.

 

Zusätzliche Verweise