ENSI erfüllt Aufträge des Bundesrates im Bereich Notfallschutz

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat zwei Aufträge des Bundesrates aus dem Bericht der Arbeitsgruppe IDA NOMEX abgeschlossen. Die eingereichten Berichte umfassen die Betreuung und Behandlung stark bestrahlter Personen und die Anforderungen an die Redundanz und Ausfallsicherheit der Mess- und Prognosesysteme für Kernkraftwerke. Bis Mitte 2013 wird das ENSI weitere Massnahmen aus dem Bericht IDA NOMEX umsetzen.

Der Bundesrat hatte im Rahmen des Berichts der Arbeitsgruppe IDA NOMEX (interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz) das ENSI beauftragt, die Anforderungen an die Redundanz und die Ausfallsicherheit der Mess- und Prognosesysteme für Kernkraftwerke zu analysieren und dem Bundesstab ABCN einen Bericht abzuliefern. Der Bericht wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, MeteoSchweiz, dem Bundesamt für Gesundheit BAG und den Kernkraftwerksbetreibern erarbeitet und dem Bundesstab ABCN zugestellt.

Mit Termin Ende 2012 musste das ENSI – zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG, der Schweizerischen Unfallversicherung Suva und der Gruppe der schweizerischen Kernkraftwerksleiter GSKL – einen Bericht über die Betreuung und Behandlung stark bestrahlter Personen erarbeiten und dem Bundesstab ABCN einreichen.

Über die Resultate der Überprüfungen wird das ENSI nach Kenntnisnahme durch den Bundesstab ABCN informieren.

 

Überprüfung der Referenzszenarien verzögert

Verzögerungen gab es beim Auftrag, die Referenzszenarien und deren Annahmen für den Notfallschutz in der Umgebung der Kernkraftwerke zu überprüfen. Der Bericht dazu ist momentan bei den mitarbeitenden Parteien – dem BAG, dem BABS, MeteoSchweiz, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL, dem Bundesamt für Verkehr BAV, dem Bundesamt für Energie BFE, den Werken und den Kantonen der Zonen 1 und 2 sowie einem Vertreter der Kantone in Zone 3 – in Vernehmlassung. Er soll im ersten Halbjahr 2013 beim Bundesstab ABCN eingereicht werden. Referenzszenarien benötigt man, um die Notfallmassnahmen in der Umgebung der Werke planen zu können. Das ENSI hat derzeit drei repräsentative Referenzszenarien definiert. Beim Reaktorunfall in Fukushima wurden grössere Mengen an Radioaktivität freigesetzt, als die momentan vom ENSI definierten Referenzszenarien vorsehen. Deshalb werden die Referenzszenarien anhand des aktuellen Wissensstandes über die Sicherheitstechnik und die Standortbedingungen der schweizerischen Kernkraftwerke überprüft.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse über Referenzszenarien muss das ENSI bis Ende Juni 2013  zusammen mit dem VBS, dem BABS und den Kantonen das Zonenkonzept in der Umgebung der Kernkraftwerke im Hinblick auf eine Änderung der Notfallschutzverordnung NFSV überprüfen.

Daneben arbeitet das ENSI an zahlreichen weiteren Massnahmen mit, bei denen es nicht federführend fungiert. Das ENSI wird zum Beispiel an der Totalrevision der Strahlenschutzverordnung in der Strahlenschutzgesetzgebung mitarbeiten.