ENSI präzisiert sicherheitstechnisches Vorgehen für die Auswahl von Standortgebieten
Bei der Standortauswahl für ein geologisches Tiefenlager hat Sicherheit oberste Priorität. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI als zuständige Sicherheitsbehörde hat nun das im Sachplan geologische Tiefenlager festgeschriebene sicherheitstechnische Vorgehen für die Einengung für geologische Standortgebiete präzisiert. Bei der Erarbeitung der Vorgaben hat das ENSI den Einbezug weiterer Akteure sichergestellt.
Der Bundesrat hat im Dezember 2011 sechs Standortgebiete für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sowie drei Standortgebiete für hochaktive Abfälle (HAA) in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen. Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt die Standortsuche für Tiefenlager in der Schweiz. Er sieht eine stufenweise Vertiefung der Sicherheitsbetrachtungen vor. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra muss zu diesem Zweck in Etappe 2 die Standortgebiete sicherheitstechnisch untereinander vergleichen. Standortgebiete, die sich bei diesem Vergleich als eindeutig weniger geeignet als andere erweisen oder das radiologische Dosis-Schutzkriterium nicht erfüllen, werden in Etappe 2 zurückgestellt. Die anderen Standortgebiete werden in Etappe 3 im Hinblick auf das Rahmenbewilligungsgesuch je für ein HAA- und ein SMA-Tiefenlager weiter untersucht.
Der Bericht zur sicherheitstechnischen Methodik (ENSI 33/154) präzisiert die Vorgaben des Sachplans und der Anforderungen an die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich (ENSI 33/075) und äussert sich zum Umgang mit Ungewissheiten. Der Bericht erläutert ferner, wie eindeutige Nachteile erfasst, beurteilt und im Entscheid für den Vorschlag von Standortgebieten zu berücksichtigen sind.
Ablauf der Überprüfung des erforderlichen Kenntnisstands in Etappe 2
Die Kenntnisse über die Standortgebiete müssen die Durchführung provisorischer Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich erlauben. Als zuständige Behörde für die Sicherheit hat das ENSI 2011 den von der Nagra geplanten geologischen Kenntnisstand geprüft. Als Resultat dieser Prüfung wurden vom ENSI 41 Forderungen für zusätzliche Untersuchungen für Etappe 2 gestellt, damit der erforderliche Kenntnisstand erreicht werden kann. Ergänzend hat das ENSI nun den Ablauf der Überprüfung des Kenntnisstands im Bericht ENSI 33/155 festlegt.
Wichtiger Schritt in diesem Ablauf ist, dass im Rahmen von Fachsitzungen die Behörden und Gremien des Sachplanverfahrens (Bundesamt für Energie BFE, ENSI, Kommission für nukleare Sicherheit KNS, Expertengruppe Geologische Tiefenlager EGT, Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone AG SiKa und kantonale Expertengruppe Sicherheit KES) über die Ergebnisse der Nagra informiert werden. In diesen Fachsitzungen diskutieren die Fachspezialisten unter Leitung des ENSI, ob der geologische Kenntnisstand genügt und ob der sicherheitstechnische Vergleich in Etappe 2 durchgeführt werden kann. „Falls wir nach den jeweiligen Fachsitzungen zum Schluss kommen, dass der Kenntnisstand ausreichend ist, vervollständigt die Nagra die sicherheitstechnische Dokumentation für Etappe 2“, erklärt Michael Wieser, Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung beim ENSI. „Falls dies nicht zutrifft und die Dokumentation noch Lücken aufweist, muss die Nagra diese noch schliessen.“
Vor Einreichen der Nagra-Unterlagen beim federführenden BFE führt das ENSI in einem weiteren Schritt eine Grobprüfung der Dokumentation durch. Es kontrolliert dabei, ob die formellen Vorgaben des Sachplans und die seine Vorgaben durch die Nagra erfüllt sind.
Nach dem Einreichen des Vorschlags von mindestens zwei Standortgebieten je für schwach- und mittelaktive Abfälle SMA sowie für hochaktive Abfälle HAA beurteilt das ENSI die getroffene Auswahl der Nagra aus sicherheitstechnischer Sicht. Im Rahmen dieser Detailprüfung wird die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der Ergebnisse des sicherheitstechnischen Vergleichs vertieft geprüft und beurteilt.
Erschliessungsvarianten des Tiefenlagers und bautechnische Risikobetrachtungen
Das ENSI wird während der weiteren Standortsuche im Sachplanverfahren in jeder Etappe überprüfen, ob die vorgeschlagenen Zugangsbauwerke zum Tiefenlager die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dabei wird es auch bewerten, ob diese Zugänge sicher betrieben und verschlossen werden können. „Wir können uns dabei auf unabhängige Beurteilungen unserer eigenen Fachspezialisten sowie zusätzlicher Experten abstützen“, betont Michael Wieser. Dazu gehören beispielsweise die Expertengruppe geologische Tiefenlagerung EGT, die Ingenieurgeologie ETH Zürich und die Experten von Basler&Hofmann.
In Etappe 2 werden die bautechnischen Risiken stufengerecht und für die jeweiligen Standorte betrachtet. Das ENSI hat die entsprechenden Anforderungen für die bautechnischen Risikoanalysen zusammen mit seinen Experten entwickelt und im Bericht ENSI 33/170 dokumentiert. Die Nagra muss nach diesen Vorgaben die geologischen Risiken der Zugangsbauwerke bei Bau und Betrieb eines Tiefenlagers ausweisen und zeigen, mit welchen Massnahmen diese beherrschbar sind. Dabei sind auch mögliche Varianten der Zugangsbauwerke (Rampe/Schacht) zu untersuchen. Allfällige Auswirkungen – insbesondere auf die Langzeitsicherheit – sind dabei auch aufzuzeigen.
Einbezug verschiedener Akteure
„Uns war bei der Erarbeitung der Berichte der Einbezug von verschiedenen Meinungen wichtig“, sagt Michael Wieser. Aus diesem Grund hat das ENSI verschiedene Akteure befragt und auch die Nagra angehört. Im Zentrum standen dabei verschiedene Fachsitzungen mit Vertretern der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone AG SiKa, des Bundesamts für Energie BFE, der Kantonalen Expertengruppe Sicherheit KES, der Kommission Nukleare Sicherheit KNS und der Expertengruppe geologische Tiefenlager EGT. Zusätzlich hat das ENSI den Akteuren die Möglichkeit geben, die finalen Entwürfe zu kommentieren.