Externes Lager Reitnau ist eine Lehre aus Fukushima

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI verfügt, dass jeder Betreiber eines Schweizer Kernkraftwerks ein externes Lager für Notfallmaterial einrichten müsse. Die Betreiber schlossen sich zusammen und nahmen am 1. Juni 2011 nach Rücksprache mit dem ENSI ein zentrales Lager im aargauischen Reitnau in Betrieb.

Externes Lager für Notfallmaterial ReitnauDie Verfügung des ENSI vom 18. März 2011 verlangte, dass das externe Lager in Reitnau erdbeben- und überflutungssicher ausgeführt ist. Zudem musste es genügend weit von den Standorten der Kernkraftwerke entfernt liegen, damit es von dortigen regionalen Einflüssen nicht oder nur gering betroffen ist. Das ENSI verlangte, dass das Lager langfristig zu konzipieren und permanent an die Gegebenheiten der schweizerischen Kernkraftwerke anzupassen ist.

Die Betreiber schlossen sich in der Folge zusammen und errichteten ein zentrales Lager in Reitnau im Kanton Aargau. Dazu wurde ein bereits bestehendes, grosszügig dimensioniertes, erdbeben- und überflutungssicheres Bauwerk vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS übernommen und umgenutzt. Das zentrale externe Lager der schweizerischen Kernkraftwerke konnte fristgerecht am 1. Juni 2011 in Betrieb genommen werden.

 

Umfangreiche Hilfsmittel eingelagert

Im externen Lager in Reitnau werden Ausrüstungen zur Bekämpfung von schweren Unfällen einsatzbereit gelagert. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn die Mittel am Kernkraftwerkstandort ausgefallen sind oder nicht mehr genügen. So lagern in Reitnau:

  • Notstromaggregate mit mehreren hundert kVA Anschlussleistung zur Versorgung sicherheitsrelevanter Ausrüstungen wie Pumpen, Armaturen, Ventilatoren, Messinstrumenten, Schutzsystemen, Beleuchtungen etc. mit elektrischer Energie und zum Laden von Batterien;
  • mobile Pumpen zur Einspeisung von Wasser (Kühlmittel);
  • konfektionierte Stromkabel und Kühlmittelschläuche;
  • Diesel-Treibstoff in transportierbaren Behältern;
  • Borierungsmittel zur Unterbindung der Kettenreaktion im Reaktor;
  • Werkzeuge für die Installation der zusätzlichen Ausrüstungen und deren Anschluss an sicherheitsrelevante Ausrüstungen in den Anlagen.
  • Schutzmittel und Messgeräte für den Strahlenschutz
  • Feuerwehrausrüstungen

Die Ausrüstungen werden nach festgelegten Vorgaben unter realitätsnahen Bedingungen getestet, gewartet, ergänzt und zeitgerecht ausgetauscht. Im Rahmen von Ausbildungen und Übungen müssen die Betreiber regelmässig nachweisen, dass die Ausrüstungen für eine Vermeidung oder die Bekämpfung schwerer, auslegungsüberschreitender Unfälle in schweizerischen Kernanlagen geeignet sind. Dabei sind die Transportmittel in ausreichendem Umfang einzubeziehen. Im Notfall würde hier Transportkapazität der Luftwaffe angefordert, was auch geübt wird.

 

Beitrag von Schweiz aktuell zum Lager Reitnau, ausgestrahlt am 06.06.2011


Video-Beitrag „Notfall-Lager für AKW“, Schweiz aktuell, 6. Juni 2011