KKB: Reaktorschnellabschaltung vom 21. November 2012 infolge Fehlauslösung eines Sicherungsautomaten

Betroffenes Werk / Titel

KKW Beznau Block 2: Reaktorschnellabschaltung infolge Fehlauslösung eines Sicherungsautomaten

Datum / Zeit

21. November 2012, 14:14 Uhr

Sachverhalt

Am 21. November 2012 löste ein Sicherungsautomat in einem Leittechnikschrank im Notstandsgebäude fälschlicherweise aus. Dies führte zum Schliessen beider Speisewasserregelventile. Die Diskrepanz zwischen Frischdampfentnahme und Speisewasserzufuhr in Kombination mit dem sinkenden Füllstand der Dampferzeuger löste auslegungsgemäss eine korrekt abgelaufene Reaktorschnellabschaltung aus.

Als Ursache wird ein Defekt des Sicherungsautomaten angenommen. Die Sicherungsautomaten dieser Baureihe wurden 2012 im Block 1 bereits ersetzt, für 2013 ist der Austausch im Block 2 vorgesehen. Durch die Aufschaltung eines baugleichen Reserve-Sicherungsautomaten wurde die Störung behoben.

Alle von der Störung bzw. den nachfolgenden Instandhaltungsarbeiten direkt betroffenen Komponenten wurden erfolgreich einer Funktionskontrolle unterzogen. Anschliessend prüfte das KKW Beznau, ob die Voraussetzungen für das Wiederanfahren erfüllt waren. Die Anlage wurde am 22. November 2012 wieder angefahren.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Durch die Aufschaltung eines baugleichen Reserve-Sicherungsautomaten wurde die Störung behoben. Wie bereits gemäss Alterungsmanagementplan vorgesehen werden alle Sicherungsautomaten dieser Baureihe im Block 2 bei der Jahresrevision 2013 ersetzt.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI hat die für die Aufschaltung eines baugleichen Reserve-Sicherungsautomaten erforderliche Verdrahtungsänderung freigegeben.

Beurteilung durch das ENSI

Die Störung führte zu einer Reaktorschnellabschaltung.

Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

 

Stand aktualisiert am 13. März 2013