BFE: Gesellschaftliche Veränderung und Entsorgung radioaktiver Abfälle

Das Bundesamt für Energie BFE hat eine Studie zum Umgang mit der gesellschaftlichen Entwicklung im Hinblick auf die Entsorgung radioaktiver Abfälle veröffentlicht. Sie zeichnet vier verschiedene Szenarien, wie sie im Jahr 2112 Realität sein könnten.

Bern, 26.03.2013 – Welche Auswirkungen haben gesellschaftliche Veränderungen auf ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle? Mit dieser Frage setzt sich eine neue Studie auseinander, die im Auftrag des Bundesamts für Energie im Rahmen seines Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle durchgeführt wurde.

Die Studie „Gesellschaftliche Veränderung und Entsorgung radioaktiver Abfälle“ wurde von der B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG in Basel in Zusammenarbeit mit Basler & Hofmann, Dr. Andreas M. Walker Strategieberatung und der EMPA für das Forschungsprogramm Radioaktive Abfälle im Rahmen des Schwerpunkts „Ethik und Recht“ erarbeitet.

Auf Basis einer umfangreichen Literaturanalyse wurden vier Bilder von unterschiedlichen Zukünften in 100 Jahren definiert: Bilder 1 und 2 zeigen einen Zustand mit einem Tiefenlager. In Bild 1 ist dieses bereits verschlossen, in Bild 2 ist es offen, beziehungsweise es befindet sich in der Beobachtungsphase. In den Bildern 3 und 4 gibt es kein Tiefenlager, in Bild 3 aus politischen Gründen, in Bild 4, weil andere technische Lösungen gefunden wurden.

Anschliessend wurden mögliche Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungen auf jedes dieser Bilder untersucht und mit Expertinnen und Experten diskutiert. Beurteilt wurden insgesamt 15 Risiken und Chancen möglicher gesellschaftlichen Entwicklungen. In den Bildern ohne Tiefenlager besteht die Chance, künftig von heute noch unbekannten, wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen zur Lagerung von radioaktiven Abfällen zu profitieren. Gleichzeitig beinhalten die Bilder ohne Tiefenlager aber auch ausgeprägte Risiken, so zum Beispiel im Falle eines Bürgerkriegs, eines terroristischen Anschlages oder bei Verlust von Fachwissen.

Bei den Beurteilungen handelt es sich um qualitative Betrachtungen. Eine Quantifizierung der Chancen und Risiken ist aufgrund der hohen Unsicherheit solcher Zukunftsbetrachtungen nicht möglich. Hingegen können ethische und gesetzgeberische Fragestellungen aufgezeigt werden.