Bundesgericht spricht sich für eine unbefristete Betriebsbewilligung für Mühleberg aus

Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Kernkraftwerk Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten soll. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und wird seine bisherige Aufsichtspraxis fortsetzen.

Das Bundesgericht hat sich für eine unbefristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg entschieden. (Bild: bger.ch)

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK und die Betreiberin des Kernkraftwerks Mühleberg, die BKW, hatten im vergangenen Jahr gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht. Dieses hatte Anfang März 2012 die Beschwerde von Anwohnern des Kernkraftwerks gegen eine unbefristete Betriebsbewilligung teilweise gutgeheissen und damit den Entscheid des UVEK vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.

 

Forderungen des ENSI für den Langzeitbetrieb

Das ENSI hat bereits in früheren Gutachten, Stellungnahmen und Verfügungen eine Zahl von Forderungen an das Kernkraftwerk Mühleberg gestellt. Im Rahmen der Stellungnahme zum Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks hat das ENSI auch gegenüber dem UVEK sein Gutachten zum Umfassenden Instandhaltungskonzept (UIK) abgegeben. Inhaltlich ist das UIK durch die Beurteilung des Langzeitbetriebs abgedeckt.

Für den Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg verlangt das ENSI umfassende Nachrüstungen. Die wichtigsten Forderungen neben den Nachrüstungen der Kühlsysteme – dem DIWANAS-Projekt – betreffen den Kernmantel, das Containment und die Beherrschung von Störfällen. Die verbindliche Umsetzungsplanung dafür muss bis zum 30. Juni 2013 beim ENSI eingereicht werden.

Zahlreiche Nachweise nach Fukushima

Darüber hinaus hat das ENSI allen Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke im Nachgang zum Unfall von Fukushima diverse Verfügungen zugestellt. Die ersten Verfügungen erfolgten bereits eine Woche nach Unfallbeginn am 18. März 2011, weitere folgten am 1. April 2011 und am 5. Mai 2011. Im Zusammenhang mit dem ebenfalls in der Schweiz durchgeführten EU-Stresstest folgten vom ENSI ergänzende Verfügungen am 1. Juni 2011 und 10. Januar 2012.

Dazu gehören unter anderem Nachweise zur Beherrschung des 10‘000-jährlichen Hochwassers, des 10‘000-jährlichen Erdbebens und des erdbebenbedingten Hochwassers infolge Staudammbruchs sowie zusätzliche Informationen zur Thematik Verklausung. Das Kernkraftwerk Mühleberg hat jeweils nachweisen können, dass es die Gefährdungen beherrscht. Weitere Punkte werden im Rahmen der Aktionspläne Fukushima angegangen.