ENSI stimmt Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach Jahresrevision zu

Das Kernkraftwerk Gösgen darf nach rund zwei Monaten Revisionsstillstand wieder in Betrieb genommen werden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die dazu nötige Freigabe erteilt. Bei den Inspektionen ergaben sich keine Hinweise, die gegen ein Wiederanfahren der Anlage sprechen würden.

KKW GösgenDas ENSI konnte sich anlässlich mehrerer angemeldeter und nicht angemeldeter Inspektionen davon überzeugen, dass im KKG während des Revisionsstillstandes ein konsequenter und gesetzeskonformer Strahlenschutz praktiziert wurde.

Zudem wurden Wiederholungsprüfungen, Anlageänderungen und Reparaturen von unabhängigen Experten des Schweizerischen Vereins für technische Inspektionen SVTI begleitet.

Neben dem jährlichen Brennstoffwechsel wurden im Rahmen der Modernisierung der Turbogeneratorgruppe alle Niederdruckturbinen und Kondensatoren ersetzt. Zudem wurde ein neuer Generator eingebaut.

Während des Revisionsstillstandes war es am 7. Juni 2013 zu einem Erdschluss gekommen. Wie vorgesehen konnte auf die Notstromversorgung umgeschaltet werden. Das Vorkommnis wird derzeit analysiert.