Schweiz reicht ihren Länderbericht zur Convention on Nuclear Safety bei der IAEA ein
Die Schweiz hat ihren 6. Länderbericht zur Convention on Nuclear Safety CNS eingereicht. Daraus geht unter anderem hervor, wie der Aktionsplan der Internationalen Atomenergieagentur IAEA bislang umgesetzt wurde.
Alle drei Jahre ist die Schweiz als Unterzeichnerin des internationalen Übereinkommens zur nuklearen Sicherheit (Convention on Nuclear Safety CNS) verpflichtet, einen Länderbericht zum Stand der Umsetzung dieses Übereinkommens an die internationale Atomenergiebehörde IAEA abzugeben. Für die Schweiz ist es der sechste Länderbericht dieser Art. In ihrem Bericht muss die Schweiz unter anderem zu folgenden Themen Auskunft geben:
- Sicherheit der in Betrieb stehenden Kernanlagen
- die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörde
- Themen des Strahlen- wie auch des Notfallschutzes
Ausserordentliche Konferenz nach Fukushima
Dies ist der erste reguläre Länderbericht im Rahmen der CNS, der nach dem Unfall von Fukushima abgegeben wird. Im Sommer 2012 hat eine ausserordentliche Konferenz zum Stand der nuklearen Sicherheit in der Welt stattgefunden. Jedoch konzentrierten sich die Teilnehmerländer im Bericht von 2012 auf Aspekte die beim Unfall von Fukushima relevant waren. Mit dem vorliegenden Bericht informiert das ENSI sowohl über den kompletten Stand der Umsetzung der CNS in der Schweiz als auch zu weiteren wichtigen Themen, die nach dem Unglück von Fukushima an Bedeutung gewonnen haben. Dazu zählen:
- Die nationalen Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherheit während und nach dem Unfall von Fukushima
- Der Stand der nationalen Umsetzung des IAEA Aktionsplanes zur Nuklearen Sicherheit aus 2011
- Verbesserungen der Kommunikation und der Transparenz der Aufsichtsbehörde und der Betreiber
- Stattgefundene internationale Überprüfungsmissionen (für die Aufsichtsbehörde, wie auch die Betreiber)
Sechste ordentliche Konferenz im März 2014
In einem nächsten Schritt haben die Unterzeichnerstaaten die Möglichkeit, Fragen zu den jeweiligen Länderberichten einzureichen. Diese müssen von den Verfassern der Berichte anschliessend beantwortet werden. Ende März 2014 findet schliesslich in Wien das Review-Meeting zu den Länderberichten statt.
Mit der Einreichung dieses sechsten Länderberichtes erfüllt die Schweiz die Forderung aus Artikel 5 des Übereinkommens. Mit der Publikation des Berichtes unterstützt die Schweiz zudem die zahlreichen internationalen freiwilligen Forderungen, die CNS Länderberichte öffentlich zu machen. Die Schweiz hat ihre Länderberichte zur CNS schon immer veröffentlicht.