ENSI zieht Richtlinie HSK-R-06 zurück

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie HSK-R-06 „Sicherheitstechnische Klassierung, Klassengrenzen und Bauvorschriften für Ausrüstungen in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren“ per 2. September 2013 zurückgezogen.

Die Nachfolgerichtlinie ENSI-G01 „Sicherheitstechnische Klassierung für bestehende Kernkraftwerke“ ist zwar bereits seit 2011 in Kraft, doch blieb das Kapitel „Bauvorschriften“ der Vorgängerrichtlinie HSK-R-06 vorübergehend weiterhin gültig. Ursprünglich war vorgesehen, die Bauvorschriften im Zusammenhang mit den Richtlinien für neue Kernkraftwerke neu zu regeln. Wegen des nach dem Unfall von Fukushima vom Bundesrat beschlossenen Verzichts auf neue Kernkraftwerke hat das ENSI bezüglich Bauvorschriften für sicherheitsrelevante Teile eines Kernkraftwerks eine andere Gliederung des Regelwerks gewählt. Das Kapitel „Bauvorschriften“ der HSK-R-06 ist nun nicht mehr anwendbar. Anwendbare Bauvorschriften finden sich namentlich in der Richtlinie ENSI-G11 „Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen: Planung, Herstellung und Montage“.