Integrierte Aufsicht: Wie das ENSI über die nukleare Sicherheit wacht

In geraffter Form stellt das ENSI in einem frisch publizierten Bericht dar, nach welchen Grundsätzen es seine Aufsichtsaufgaben wahrnimmt. Es bezeichnet seine ganzheitliche Arbeitsweise als „Integrierte Aufsicht“. Das ENSI wacht insbesondere darüber, ob die Bewilligungsinhaber die Anforderungen an die gestaffelte Sicherheitsvorsorge erfüllen.

ENSI_integrierte_aufsichtIntegrierte Aufsicht ist das Ergebnis der in den letzten Jahren schrittweise erfolgten konsequenten Systematisierung aller Aufsichtstätigkeiten. Damit wird erreicht, dass sämtliche für die Sicherheit von Kernanlagen wichtigen Sicherheitsvorkehrungen regelmässig kontrolliert werden und das ENSI eingreift, wenn Lücken vorhanden sind.

Das Ziel der nuklearen Sicherheit ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung zu schützen. Das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge ist die Basis zur Gewährleistung der grundlegenden Schutzziele und damit zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit.

Klare Rollenteilung

Es ist Aufgabe des Bewilligungsinhabers darzulegen, wie das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge in seiner Anlage im Detail umgesetzt ist.

Es ist Aufgabe des ENSI, zu überprüfen, ob diese Umsetzung dem Stand von Wissenschaft und Technik beziehungsweise dem Stand der Nachrüsttechnik entspricht. Hierfür muss sich das ENSI ein vom Betreiber unabhängiges Bild von der Sicherheit der Anlage machen. Die Ergebnisse dieses Bildes publiziert das ENSI zu jeder Kernanlage in seinen jährlichen Aufsichtsberichten.

Im Bericht „Integrierte Aufsicht“ stellt das ENSI die einzelnen Aufsichtsprozesse kurz vor.