BKW-Entscheid zum Kernkraftwerk Mühleberg: ENSI erwartet Stilllegungsplanung

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nimmt den Entscheid des BKW-Verwaltungsrats zum geplanten Betriebsende des Kernkraftwerks Mühleberg 2019 zur Kenntnis. Die Aufsichtsbehörde erwartet, dass die BKW nun eine neue Nachrüstplanung für die verbleibende Restlaufzeit einreicht und die Stilllegung des Kernkraftwerks vorbereitet.

Die Aufsichtsbehörde erwartet nun sowohl eine neue Nachrüstplanung als auch Vorbereitungen für die Stilllegung.
Die Aufsichtsbehörde erwartet nun sowohl eine neue Nachrüstplanung als auch Vorbereitungen für die Stilllegung.

„Mit dem Entscheid des BKW-Verwaltungsrats existiert nun endlich eine verbindliche Grundlage für die Planung der Restlaufzeit des Kernkraftwerks Mühleberg“, sagt ENSI-Direktor Hans Wanner in einer ersten Reaktion.

Am vergangenen Freitag hatte das ENSI der BKW Energie AG im Rahmen des rechtlichen Gehörs den Entwurf seiner Verfügung für einen unbefristeten Langzeitbetrieb zugestellt. Noch ist beim ENSI keine offizielle Stellungnahme dazu eingetroffen. Das ENSI wird seine Verfügung nach Abschluss des rechtlichen Gehörs voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte veröffentlichen.

 

ENSI erwartet neue Nachrüstplanung

„Die BKW verzichtet mit ihrem Ausstiegsentscheid 2019 auf einen unbefristeten Langzeitbetrieb“, stellt ENSI-Direktor Wanner klar. Damit liegt eine neue Situation vor. Das ENSI erwartet deshalb, dass die BKW in einer neuen Nachrüstplanung aufzeigt, wie sie die notwendige Verbesserung der Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg in der verbleibenden Laufzeit zu gewährleisten gedenkt. Das ENSI wird diese Planung prüfen und dazu Stellung nehmen.

„Gleichzeitig erwarten wir, dass die BKW jetzt mit der Planung der Stilllegung beginnt“, erläutert Hans Wanner die Konsequenzen des Ausstiegsentscheids der BKW. Die Sicherheit muss auch nach der endgültigen Ausserbetriebnahme gewährleistet werden.“

 

Sicherheitsmarge bis zum letzten Betriebstag

Das Kernkraftwerk Mühleberg erfüllt heute die gesetzlichen Mindestanforderungen und verfügt darüber hinaus über eine Sicherheitsmarge. „Wir werden aber darauf bestehen, dass diese Marge bis zum letzten Betriebstag 2019 wesentlich über den Ausserbetriebnahmekriterien bleibt“, betont ENSI-Direktor Hans Wanner.

Neben den Verfügungen zum Langzeitbetrieb wird das ENSI zudem bis Ende dieses Jahres zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung 2010 öffentlich Stellung nehmen.