KKG: Montagefehler Freilauf-Rückschlagventil vom 24. Juni 2013

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Montagefehler Freilauf-Rückschlagventil

Datum / Zeit

24. Juni 2013, 09:00 Uhr

Sachverhalt

Im Revisionsstillstand 2013 wurde das Regelverhalten der Notspeiseregelung überprüft. Dabei wurde beim Testlauf einer der vier Notspeisepumpen eine Erwärmung des Wassers in der Mindestmengenleitung festgestellt. Das Freilauf-Rückschlagventil, das die Mindestmenge freigibt, wurde ausgebaut und inspiziert. Es wurde festgestellt, dass ein Hebel nach der letzten Inspektion falsch montiert war. Die sicherheitstechnische Aufgabe des Notspeisesystems ist die Notbespeisung der Dampferzeuger, um bei Anforderung die Nachzerfallswärme des Reaktors über die Dampferzeuger als Wärmesenke sicher abzuführen. Neben dem vierfach-redundanten Notspeisesystem verfügt das KKG mit dem zweifach-redundanten Notstandsspeisesystem über ein weiteres Sicherheitssystem für die Dampferzeuger-Notbespeisung. Im vorliegenden Fall hat der Montagefehler dazu geführt, dass das Mindestmengenventil einer von vier Notspeisepumpen den Durchfluss beim Starten der Notbespeisung des Dampferzeugers korrekt über die Mindestmengenleitung freigab, aber nicht mehr bei der Mengenreduktion des Durchflusses nach erfolgtem Bespeisen.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Der Montagefehler wurde korrigiert und der Mindestmengenbetrieb anschliessend erfolgreich überprüft. Weiter wurde die Überprüfung baugleicher Mindestmengenventile der Dampferzeuger-Notbespeisung veranlasst, wobei die Röntgenprüfung deren ordnungsgemässen Zustand bestätigte.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI hat die Abklärungen des Betreibers verfolgt und geprüft. Die Massnahmen, welche das KKG bereits vorgesehen hat, werden als zweckmässig und angemessen betrachtet. Das ENSI stellt keine zusätzlichen Forderungen.

Beurteilung durch das ENSI

Der Betrieb der Anlage wurde nicht beeinträchtigt. Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen aber weniger als 1 zu 1 Million zu einem Kernschaden führt.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

 

Stand: 8. November 2013