Schutz von Kernkraftwerken vor extremen Wetterbedingungen: Neuanalysen aufwändiger als erwartet

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gewährt den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz eine Fristverlängerung beim Nachweis, dass ihre Anlagen ausreichend gegen extreme Wetterbedingungen geschützt sind. Die Ermittlung der zu erwartenden Intensität extremer Wetterbedingungen sowie der Nachweis des ausreichenden Schutzes gestalten sich aufwändiger als erwartet.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gewährt den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz eine Fristverlängerung beim Nachweis, dass ihre Anlagen ausreichend gegen extreme Wetterbedingungen geschützt sind. Die Ermittlung der zu erwartenden Intensität extremer Wetterbedingungen sowie der Nachweis des ausreichenden Schutzes gestalten sich aufwändiger als erwartet.Im Rahmen der probabilistischen Sicherheitsanalysen, der Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke sowie im EU-Stresstest wurde die Gefährdung durch extreme Wetterbedingungen bereits untersucht. Das ENSI kam zum Schluss, dass nachvollziehbare Gefährdungsanalysen und zugehörige Nachweise der Beherrschung nicht durchgehend vorhanden sind.

„Das Thema muss noch eingehender angeschaut werden“, sagt Ralph Schulz, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsanalysen beim ENSI. Aus diesem Grund hat das ENSI Ende 2011 einen entsprechenden offenen Punkt formuliert.

Das ENSI hat im Juli 2012 die Anforderungen an den Nachweis präzisiert und die Betreiber ursprünglich aufgefordert, bis Ende 2013 die Unterlagen einzureichen. Ende 2012 reichten die Betreiber fristgerecht das Konzept zum Nachweis des ausreichenden Schutzes gegen extreme Wetterbedingungen ein. „Wir wollen, dass die Betreiber mit einer soliden Datengrundlage die Nachweise führen“, erklärt Ralph Schulz. Die Betreiber haben anerkannte Experten für die Arbeiten herangezogen.

Im laufenden Jahr hat sich gezeigt, dass die Studie zur Beurteilung der Gefährdung infolge extremer Wetterbedingungen in der Schweiz mehr Zeit beansprucht als ursprünglich vorgesehen. Bereits die externe Beschaffung der erforderlichen meteorologischen Daten ist deutlich aufwändiger als angenommen. Aus diesem Grund haben die Betreiber eine Fristverlängerung beantragt. „Sowohl die Betreiber als auch wir haben den Aufwand unterschätzt, den die Methodenentwicklung und Erhebung der Daten für Ereignisse, wie sie einmal pro 10‘000 Jahre oder seltener vorkommen können, verursachen. Darum haben wir der Fristverlängerung zugestimmt“, erklärt Ralph Schulz.

 

Nachweise 2014 einreichen

Die Betreiber müssen nun bis Mitte 2014 den Nachweis erbringen, dass ihre Anlagen ausreichend gegen 10‘000-jährliche Wetterereignisse geschützt sind. Dazu zählen insbesondere:

  • extreme Winde
  • Tornados
  • Starkregen
  • extreme Schneelasten

Bis Ende 2014 muss dann der Nachweis für extreme Luft- und Wassertemperaturen eingereicht werden. Das ENSI wird die Nachweise prüfen und dazu Stellung nehmen. Grundlage für die Nachweise bilden u.a. die Gefährdungsannahmenverordnung des UVEK, die ENSI-Richtlinien zurdeterministischen und probabilistischen Sicherheitsanalyse (ENSI-A01 und ENSI-A05) und der IAEA Safety Standard SSG-18 „Meteorological and Hydrological Hazards in Site Evaluation for Nuclear Installations“.

 

Bisherige Untersuchungen zeigen keine akute Gefährdung

„Eine Fristverlängerung ist auch deshalb möglich, da wir auf Grund früherer Studien bereits einiges über mögliche Extremwettersituationen wissen“, erklärt Ralph Schulz. Die bisherigen Studien geben keinen Hinweis darauf, dass mit einem Sicherheitsproblem gerechnet werden muss.