Strahlenschutz von A bis Z: Transport von radioaktiven Stoffen

Jährlich finden rund 50 Transporte mit radioaktiven Stoffen im Aufsichtsbereich des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI statt. Strahlenschutzvorkehrungen sorgen dabei für eine optimale Sicherheit für Mensch und Umwelt.

transportDie Transporte radioaktiver Stoffe erfolgen beispielsweise, um die Kernkraftwerke mit frischen Brennelementen zu versorgen. Abgebrannte Brennelemente, hochaktive Abfälle sowie schwach- und mittelaktive Abfälle aus den Werken werden ins Zentrale Zwischenlager in Würenlingen ZWILAG transportiert.

Bei Transporten radioaktiver Güter unter der Aufsicht des ENSI sind bisher keine Unfälle vorgekommen. Auch im Bereich der Industrie und Forschung finden regelmässig Transporte mit radioaktiven Stoffen statt, welche vom Bundesamt für Gesundheit BAG und von der SUVA bewilligt und beaufsichtigt werden.

Michael Wieser, Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung, betont: „Beim Transport radioaktiver Stoffe kommt dem Schutz von Mensch und Umwelt eine zentrale Bedeutung zu.“ Auf der Strasse erfolgt der Transport von Gefahrgütern gemäss dem Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR-Reglement).

Wer radioaktive Strahlenquellen ausserhalb des Betriebsareals transportiert oder transportieren lässt, muss die für den Transport massgebenden Vorschriften des Bundes einhalten. Er muss zudem ein angemessenes Qualitätssicherungs- sowie ein Strahlenschutzprogramm nachweisen und anwenden.

 

Absender müssen strenge Anforderungen einhalten

Das ENSI erteilt Bewilligungen für die Ein- oder Ausfuhr radioaktiver Stoffe (z.B. Strahlenquellen für Rohrleitungsprüfungen) sowie deren Transport von und zu Kernanlagen.

Für die Ein- und Ausfuhr oder den Transport von Kernmaterialien (z.B. Brennelemente) und radioaktiven Abfällen hingegen erstellt das ENSI nach technischer Prüfung eine Stellungnahme für die dafür zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Energie.

Vor jedem Transport werden die Versandstücke und das Fahrzeug radiologisch gemessen, um die Einhaltung der gefahrgutrechtlich vorgeschrieben Grenzwerte nachzuweisen. Neben einer Begrenzung der Dosisleistung wird auch Kontaminationsfreiheit gefordert. Die Messergebnisse werden protokolliert und dokumentiert. Nach dem Entladen wird an jedem Fahrzeug eine erneute radiologische Kontrolle durchgeführt.

Zusätzlich zum Messprogramm des Absenders und den Messungen anderer Transportbeteiligter führt das ENSI bei Inspektionen eigene radiologische Messungen durch und prüft damit auch auf diese Weise die Richtigkeit der Messergebnisse.

 

Tiefe Strahlenbelastung bei Transporten

Die massive Abschirmung der Behälter für den Transport hochaktiver Abfälle ermöglicht eine wirksame Begrenzung der radioaktiven Strahlung. Für den Transport radioaktiver Stoffe sind Grenzwerte festgelegt.

So darf die Strahlenbelastung an der Oberfläche eines Behälters maximal 2 Millisievert pro Stunde betragen. In zwei Metern Abstand darf die Strahlung nur noch bei 0,1 Millisievert pro Stunde liegen. Die tatsächlich gemessenen Werte liegen aufgrund der konservativen Dimensionierung der Behälter und der häufig nicht ausgeschöpften Beladungsoptionen deutlich niedriger.

Michael Wieser fasst zusammen: „In mehrjährigen Studien an Knotenpunkten radioaktiver Transporte in Deutschland wurde nachgewiesen, dass selbst bei wesentlich höheren Transportaufkommen, als irgendwo in der Schweiz keine Erhöhung der natürlichen Strahlenbelastung der nächstgelegenen Anwohner nachweisbar ist. Über die Transporte in unserem Aufsichtsbereich informieren wir zudem jährlich in unserem Aufsichtsbericht.“