Öffentliche Anhörung der Richtlinie zu systematischen Sicherheitsbewertungen

Das Kernenergiegesetz verpflichtet die Kernanlagenbetreiber, den Betrieb ihrer Anlagen systematisch zu bewerten. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI konkretisiert diese Pflicht nun erstmals in einer Richtlinie.

Systematische Sicherheitsbewertungen dienen folgenden Zielen:

  1. Bewertung der betrieblichen Gesamtsicherheit und Ableitung von Verbesserungsmassnahmen
  2. Bewertung von Änderungen der Anlage oder Organisation
  3. frühzeitiges Erkennen von Veränderungen der Anlagensicherheit

In der neuen Richtlinie ENSI-G08 werden die IAEA-Empfehlungen und die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association WENRA berücksichtigt.

Berücksichtigte internationale Dokumente

  • IAEA Safety Standard GSR Part 4: Safety assessment for facilities and activities (2009)
  • IAEA Safety Standard SSR-2/2: Safety of Nuclear Power Plants – Commissioning and Operation (2011)
  • WENRA Reactor Safety Reference Levels (2008)
  • WENRA Working Group on Waste and Decommissioning (WGWD): Waste and Spent Fuel Storage Safetey Reference Levels Report (2011)

Zusammen mit der neuen Richtlinie ENSI-G08 schickt das ENSI die thematisch verwandte Richtlinie ENSI-A03 in die öffentliche Anhörung. Die Richtlinie ENSI-A03 regelt die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen PSÜ. Mit dieser Richtlinie will das ENSI die bisher gültige Richtlinie HSK-R-48 ersetzen und die neuesten internationalen Anforderungen an periodische Sicherheitsüberprüfungen umsetzen.

Die öffentliche Anhörung für beide Richtlinien dauert bis zum 30. Juni 2014.