Wellenberg: Nidwaldner Gutachten wird in Sachplan-Etappe 2 berücksichtigt

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat das Gutachten zum Standortgebiet Wellenberg, das heute vom Kanton Nidwalden veröffentlicht wurde, analysiert. Es kommt zum Schluss, dass sich daraus keine Korrekturen der bisherigen Bewertung ergeben. Die Aussagen aus dem Bericht sollen jedoch bei der Prüfung in Etappe 2 des Sachplanverfahrens berücksichtigt werden.

Wellenberg_ENSI„Bei der Analyse des Nidwaldner Gutachtens sind wir zum Schluss gekommen, dass sich für das ENSI aktuell keine Korrekturen unserer Bewertung des geologischen Standortgebiets Wellenberg in Etappe 1 des Sachplanverfahrens ergeben haben“, fasst Michael Wieser, Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung, die Erkenntnisse zusammen. „Wie der Kanton Nidwalden heute geschrieben hat, geht es jetzt um die Etappe 2. In dieser werden alle Standorte basierend auf zusätzlichen geologischen Daten einem gesamtheitlichen Vergleich unterzogen. Auch das Nidwaldner Gutachten wird durch unsere Experten dabei berücksichtigt werden.“

Das Nidwaldner Gutachten beschränkt sich auf die Aspekte Tektonik, also den Aufbau der Gesteinsschichten und deren inneren Bewegungen, sowie der Häufigkeit und Stärke von Erdbeben, der so genannten Seismizität. Bei einer Gesamtbewertung, ob sich ein Standortgebiet eignet, sind aber zwingend alle 13 sicherheitstechnischen Kriterien, die im Sachplan definiert wurden, zu bewerten.

Sicherheitstechnische Kriterien des Sachplans

Datum

Was

1. Eigenschaften des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches

1.1 Räumliche Ausdehnung
1.2 Hydraulische Barrierenwirkung
1.3 Geochemische Bedingungen
1.4 Freisetzungspfade

2. Langzeitstabilität

2.1 Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften
2.2 Einfluss Erosion
2.3 Lagerbedingte Einflüsse
2.4 Nutzungskonflikte

3. Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen

3.1 Charakterisierbarkeit der Gesteine
3.2 Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse
3.3 Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen

4. Bautechnische Eignung

4.1 Felsmechanische Eigenschaften und Bedingungen
4.2 Untertägige Erschliessung und Wasserhaltung

Wellenberg wurde bereits einmal geprüft

Das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager sieht in einem dreistufigen Prozess die Wahl geeigneter Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz vor. Die Nagra muss dazu Vorschläge machen. Das ENSI prüft diese anschliessend bezüglich Sicherheit und technischer Machbarkeit. In Etappe 1 des Sachplanverfahrens hat das ENSI das Standortgebiet Wellenberg, das von der Nagra vorgeschlagen wurde, bereits ein erstes Mal geprüft.

„In Etappe 1 des Sachplanverfahrens wurde das Standortgebiet Wellenberg aus Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit als grundsätzlich geeignet für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle beurteilt“, erklärt Michael Wieser. Er weist aber auch darauf hin, dass das ENSI bei dieser qualitativen Bewertung das geologische Standortgebiet Wellenberg bezüglich 5 von 13 sicherheitstechnischen Kriterien, die im Sachplan definiert sind, nur als „bedingt günstig“ bewertet hat. Wichtig für das Verständnis dieser Aussage ist, dass in Etappe 1 die einzelnen Standortgebiete noch nicht untereinander verglichen wurden.

Das ENSI hat am Ende von Etappe 1 insgesamt 41 Forderungen an die Untersuchungen der Nagra für Etappe 2 gestellt. In Forderung 11 hält die Aufsichtsbehörde fest, dass diverse Aspekte mit Hilfe neu erfasster Ergebnisse erneut zu analysieren und die Erkenntnisse im Bericht zur Etappe 2 zu berücksichtigen sind. „Wir werden damit die Informationen, die der Gutachter des Kantons Nidwalden in seinem Bericht aufgegriffen hat, in unsere Prüfung übernehmen“, erklärt Michael Wieser.

 

Weitere Prüfung der Standortregionen in Etappe 2

Gemäss aktueller Planung wird die Nagra im Rahmen des Sachplanverfahrens im Herbst 2014 ihren Vorschlag für Etappe 2 einreichen. Dazu wird sie neben den übrigen Standortregionen auch für das geologische Standortgebiet Wellenberg aktualisierte Daten vorlegen. Das ENSI wird anschliessend ein weiteres Mal die geologischen Standortgebiete bezüglich Sicherheit und technischer Machbarkeit prüfen. Dabei wird auch der sicherheitstechnische Vergleich der Standortgebiete zu prüfen sein, den die Nagra vorlegen wird.

Da der geologische Kenntnisstand durch die Nagra für Etappe 2 noch aktualisiert wird, sieht das ENSI zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, trotz des nun vorliegenden kantonalen Gutachtens, eine weitere Zwischenprüfung der Eignung des Wellenbergs vorzunehmen. „Wir werden bei unserer Beurteilung des Nagra-Vorschlags zu Etappe 2 die Aussagen aus dem Gutachten des Kantons Nidwalden aber auf jeden Fall prüfen und entsprechend berücksichtigen“, sagt Michael Wieser.