Schweiz erzielt Mehrheit für Verbesserung des Nuklearsicherheitsabkommens

Eine Mehrheit der anwesenden Vertragsparteien der Convention on Nuclear Safety CNS ist der Schweiz gefolgt und hat den Willen bekundet, die Konvention zu ändern. Der Vorschlag, der von der Schweiz eingebracht worden war, soll dazu dienen, die Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit zu verbessern.

ENSI_Erfolg_an_CNS
Das ENSI hat im Nachgang zu Fukushima einen Änderungsvorschlag für die Convention on Nuclear Safety CNS eingereicht. Bildquelle: IAEA

 

Der Schweizer Änderungsvorschlag wird nun an einer Diplomatischen Konferenz im Detail diskutiert werden. „Wir sind noch nicht am Ziel“, betont Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. „Angesichts der Schwierigkeiten, die mit einem Änderungsprozess der Konvention verbunden sind, ist dies aber bereits ein grosser Erfolg.“

Die Schweizer Delegation hat während der laufenden CNS-Überprüfungskonferenz in Wien gezielt in Richtung einer Diplomatischen Konferenz gearbeitet. Die Diplomatische Konferenz bietet die Möglichkeit, eine Formulierung des Textes zu finden, die möglichst vielen Vertragsparteien passt. Dazu mussten mindestens zwei Drittel der anwesenden Vertragsparteien ihre Zustimmung geben. Die Diplomatische Konferenz muss nun innerhalb eines Jahres stattfinden.

Wichtigste Lehren aus dem Unfall in Fukushima

Es habe im Vorfeld der Abstimmung eine breite Übereinstimmung über den Inhalt des Schweizer Vorschlages gegeben, betont Hans Wanner. „Alle Länder sind sich einig gewesen, dass der Vorschlag eine der wichtigsten Lehren aus dem Unfall in Fukushima beinhaltet.“

Wortlaut des Schweizer Verbesserungsvorschlags (übersetzt)

„Gemäss dem Schweizer Vorschlag müssen Auslegung und Bau von Kernkraftwerken darauf ausgerichtet sein, Unfälle zu vermeiden. Falls es trotzdem zu einem Unfall kommt, sind dessen Auswirkungen zu lindern. Freisetzungen von Radionukliden, die ausserhalb des Kraftwerksgeländes zu langfristigen Kontaminationen führen, sind zu vermeiden. Um geeignete Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit zu erkennen und umzusetzen, sollen diese Ziele auch auf bestehende Kraftwerke angewendet werden.“

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung gab es Widerstand gegen die Idee, den Vertrag abzuändern. „Darum war es zentral, die skeptischen Vertragsparteien über die verschiedenen Schritte dieser Prozesses zu informieren, um die Angst davor zu reduzieren“, beschreibt Hans Wanner die Bemühungen der gesamten Schweizer Delegation, zu der auch Vertreter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten gehören.

Dabei habe man vor allem darauf hingewiesen, dass die Konvention bereits Regeln für einen möglichen Änderungsprozess beinhaltet. „Die Technologie der Kernkraftwerke wird ja auch ständig weiterentwickelt und verbessert“, betont der ENSI-Direktor. Zudem sei es bei internationalen Verträgen keine Ausnahme, sondern gang und gäbe, dass sie an Entwicklungen angepasst werden.

Vorgehen zur Änderung der Konvention

In einem ersten Schritt wurde nach Konsens bei den Vertragsparteien gesucht. Dies wurde nicht erreicht, da einige Vertragsparteien gegen eine Abänderung der Konvention waren. Um Konsens zu finden, müssen sämtliche Vertragsparteien einverstanden sein.

In einem zweiten Schritt haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, den Vorschlag zu einer Diplomatischen Konferenz einzureichen. Dort soll der Vorschlag dann genauer diskutiert werden. Um eine Diplomatische Konferenz zu erreichen, braucht es eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertragsparteien.

Falls während der Diplomatischen Konferenz kein Konsens gefunden werden kann, können die Vertragsparteien über den Vorschlag abstimmen. Dabei wird erneut eine Zweidrittelmehrheit sämtlicher Vertragsparteien gebraucht, ansonsten ist der Vorschlag vom Tisch. Falls sich die Vertragsparteien für eine Änderung der Konvention entscheiden, wird die neue Änderung in Kraft treten, wenn drei Viertel der Vertragsparteien die abgeänderte Konvention ratifiziert haben.