Das ENSI hat eine neue Richtlinie für den Reaktorkern verfasst

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat den Entwurf einer Richtlinie zum Reaktorkern in die Anhörung geschickt. Es regelt darin, wie der Reaktorkern und die darin eingesetzten Brennelemente und Steuerelemente auszulegen und zu betreiben sind.

Die Schweiz gehört beim Einsatz von Brennelementen in Kernkraftwerken zu den fortschrittlichsten Ländern. Im internationalen Vergleich erreichen die Schweizer Betreiber einen überdurchschnittlichen Ausnutzungsgrad des Kernmaterials, das in den Brennelementen enthalten ist. Entsprechend hoch müssen auch die behördlichen Sicherheitsanforderungen sein.

Die Richtlinie ENSI-G20 erweitert das ENSI-Regelwerk. Sie beruht auf internationalen Vorgaben der Internationalen Atomenergieorganisation der Vereinten Nationen IAEA und der Western European Nuclear Regulators‘ Association WENRA, sowie auf weiteren international anerkannten Regelwerken.

Mit der Einführung der Richtlinie ENSI-G20 werden die bisherigen Richtlinien HSK-R-60 „Überprüfung der Brennelementherstellung“ und HSK-R-61 „Aufsicht beim Einsatz von Brennelementen und Steuerstäben in Leichtwasserreaktoren“ ausser Kraft gesetzt. Die Anforderungen der beiden HSK-Richtlinien werden vollständig durch die neue Richtlinie ENSI-G20 abgedeckt.

Die Anhörung dauert bis zum 30. September 2014. Die neue Richtlinie soll Ende 2014 in Kraft treten.