ENSI veröffentlicht Richtlinie zur Dokumentationspflicht
Kernanlagen müssen ihren Betrieb nachvollziehbar dokumentieren und die Dokumente aufbewahren. Dazu hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nun eine Richtlinie in Kraft gesetzt. Mit dieser Veröffentlichung geht das ENSI auch auf internationale Vorgaben ein.
Das ENSI hat eine Richtlinie zur Dokumentationspflicht des Betriebs von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Die neue Richtlinie ENSI-G09 regelt Inhalt und Umfang der Dokumentation gemäss Anhang 3 der Kernenergieverordnung (KEV, SR 732.11) sowie der Dokumentation gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK, SR 732.143.1).
Mit dieser Richtlinie werden eine Reihe von Vorgaben der Internationalen Atomenergieorganisation der Vereinten Nationen IAEA und der Western European Nuclear Regulators’ Association WENRA in das Schweizer Regelwerk aufgenommen.
Ein erster Entwurf dieser Richtlinie war bereits im Jahr 2010 in externer Anhörung. Damals war die Richtlinie namentlich auf die Anforderungen an die Projektanten neuer Kernkraftwerke ausgerichtet. Durch den Entscheid des Bundesrates vom 25. März 2011, die Behandlung der Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke zu sistieren, wurde dieser Richtlinienentwurf obsolet. Das ENSI hat inzwischen einen neuen Richtlinien-Entwurf erarbeitet, der den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt und die in der ersten öffentlichen Anhörung vorgebrachten Argumente berücksichtigt.
Die nun in Kraft getretene Version der Richtlinie ENSI-G09 befindet sich in der Dokumente-Datenbank.