ENSI zieht Richtlinie HSK-R-35 zurück
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie HSK-R-35 „Aufsichtsverfahren bei Bau und Änderungen von Kernkraftwerken, Systemtechnik“ per 15. Juli 2014 zurückgezogen.
Die nun zurückgezogene Richtlinie stammte aus dem Jahr 1996 und stützte sich noch auf das Bundesgesetz über die friedliche Verwendung der Atomenergie vom 23. Dezember 1959. Ihre Inhalte sind schrittweise durch neuere Vorgaben abgelöst worden, zunächst durch Bestimmungen in der Kernenergieverordnung, später durch verschiedene Inhalte der Richtlinien ENSI-A04 und ENSI-G01.
Mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie ENSI-G09 Anfang Juli 2014 ist die Richtlinie HSK-R-35 „Aufsichtsverfahren bei Bau und Änderungen von Kernkraftwerken, Systemtechnik“ vollständig obsolet geworden. Sie findet keine Anwendung mehr und wurde daher von der Website des ENSI gelöscht.