Schweiz lobbyiert für strengere Sicherheitsvorgaben für Kernkraftwerke weltweit
Die internationale Gemeinschaft wird Anfang Februar 2015 über einen Schweizer Vorschlag zur Verbesserung der Convention on Nuclear Safety CNS diskutieren, der die Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit verbessern soll. In enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA und dem Bundesamt für Energie BFE ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zurzeit daran, die Mitgliedsländer für eine Änderung der CNS zu gewinnen.
Eine Mehrheit der Vertragsstaaten hatte sich an der sechsten Überprüfungskonferenz der CNS im April 2014 grundsätzlich positiv zum Änderungsvorschlag der Schweiz geäussert und einer Diplomatischen Konferenz zugestimmt. Diese findet vom 9. bis 13. Februar 2015 in Wien statt.
„Bis dahin werden wir noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen“, erklärt ENSI-Direktor Hans Wanner. Auch die derzeit laufende General Conference der Internationalen Atomenergie Agentur IAEA in Wien wird dazu genutzt.
Kein Vertragsstaat stellt öffentlich den Inhalt des Schweizer Vorschlags in Frage. Einige haben aber noch Vorbehalte. Die Diplomatische Konferenz im Februar 2015 bietet die Möglichkeit, eine Formulierung des Textes zu finden, die möglichst vielen Vertragsparteien passt. „Wird die CNS im Sinne unseres Vorschlags geändert, bestehen gute Aussichten, dass die Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit weiter verbessert wird“, unterstreicht Hans Wanner die Bedeutung des Schweizer Vorstosses.
Ziel der Änderung
Der Vorschlag heisst auch, dass keine Anlagen der zweiten Generation mehr gebaut werden dürfen. Für bestehende Anlagen soll eine Erhöhung der nuklearen Sicherheit gewährleistet werden durch periodische Sicherheitsüberprüfungen, Sicherheitsanalysen basierend auf dem neuestem Stand der Technik und durch die Umsetzung technischer Verbesserungen und Nachrüstungen.
Für die Planung und Errichtung von neuen Anlagen sollen bauliche Massnahmen für eine Reduzierung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalles und für die Erhöhung der Sicherheitsmargen sorgen. Bei Unfällen haben die Verhinderung von Kernschmelzen und die Vermeidung eines Austritts grosser Mengen von Radioaktivität oberste Priorität.
In der Schweiz ist die Nachrüstungspflicht für bestehende Anlagen bereits im Kernenergiegesetz verankert. Durch die neu verabschiedete EU Richtlinie über nukleare Sicherheit wird dies zukünftig auch in allen EU-Ländern verstärkt umgesetzt.
Die Schweiz hat deswegen vorgeschlagen, für die Vorbereitung der Diplomatischen Konferenz eine informelle Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe werden die logistischen und administrativen Bedingungen für die Konferenz sowie der Inhalt des Schweizer Vorschlags besprochen. Das Ziel ist Klarheit rund um den Prozess und den Inhalt des Vorschlags zu schaffen und damit die Chancen auf ein erfolgreiches Ergebnis der Diplomatischen Konferenz zu erhöhen.