Messmittel-Richtlinie wird grundlegend überarbeitet
Ein neuer Entwurf für eine Richtlinie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI geht heute in die öffentliche Anhörung. Die Richtlinie legt unter anderem die Anforderungen für Messinstrumente fest, die für ionisierende Strahlung im operationellen Strahlenschutz und zur radiologischen Anlagenüberwachung eingesetzt werden. Die Anhörung dauert bis Ende Februar 2015.
Die Richtlinie HSK-G13 „Strahlenschutzmessmittel in Kernanlagen: Konzepte, Anforderungen und Prüfungen“ wird durch die Richtlinie ENSI-G13 „Messmittel für ionisierende Strahlung“ abgelöst werden.
Eine Neuausgabe der Richtlinie HSK-G13 vom Februar 2008 wurde aus zwei Gründen nötig:
- Am 1. Januar 2013 trat die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung in Kraft (StMmV, SR 941.210.5).
- Im Januar 2011 trat die Richtlinie ENSI-G01 „Sicherheitstechnische Klassierung für bestehende Kernkraftwerke“ in Kraft.
Die StMmV regelt die Anforderungen an die Messmittel, das Verfahren für deren Inverkehrbringen und Angaben, wie die Instrumente geeicht oder kalibriert werden müssen. Die Richtlinie ENSI-G01 legt die sicherheitstechnische Klassierung für die radiologische Anlagenüberwachung fest. Die Richtlinie ENSI-G13 wurde mit dem Bundesamt für Metrologie METAS abgestimmt.
Die öffentliche Anhörung für diese Neuausgabe der Richtlinie dauert bis zum 27. Februar 2015.