ENSI-Rat verabschiedet Strategie für das ENSI-Regelwerk
Das Regelwerk des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI ist mit den relevanten internationalen Anforderungen harmonisiert. Das ENSI erlässt eigene Richtlinien nur, wenn dies erforderlich ist, und erarbeitet diese unter Einbezug aller Anspruchsgruppen. Diese Grundsätze sind neu in einer Regelwerkstrategie festgehalten, die der ENSI-Rat verabschiedet hat.
„Das Regelwerk des ENSI folgt klaren Grundsätzen. Diese haben wir nun in einem Strategiepapier festgeschrieben“, erklärt Anne Eckhardt, Präsidentin des ENSI-Rats den Hintergrund der Regelwerkstrategie. „Wir verfügen in der Schweiz im Bereich der nuklearen Sicherheit über ein schlankes Regelwerk, das international abgestützt und zielgerichtet auf den Schutz von Mensch und Umwelt ausgelegt ist“, betont sie. Die Regelwerkstrategie beinhaltet fünf Leitsätze:
- Das ENSI-Regelwerk ist mit den relevanten internationalen Anforderungen harmonisiert und umfassend.
- Das ENSI-Regelwerk stützt sich auf bewährte bestehende Regeln, wo diese für die Anwendung in seinem Aufsichtsbereich geeignet sind.
- Das ENSI erlässt nur dann eigene Richtlinien, wenn dies erforderlich ist.
- Die Erarbeitung von ENSI-Richtlinien erfolgt transparent und unter Einbezug aller Anspruchsgruppen.
- Der Detaillierungsgrad des ENSI-Regelwerks richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial und dem Risiko.
Im Rahmen der IRRS-Mission 2011 fand das Schweizer Regelwerk bei der Überprüfung durch internationale Experten der International Atomic Energy Agency (IAEA) Anerkennung. „Die Regelwerkstrategie, die nun vorliegt, trägt dazu bei, im Sinne der internationalen Vorgaben das Schweizer Regelwerk zu pflegen und weiter zu entwickeln“, sagt Anne Eckhardt.
Berücksichtigung internationaler Standards
Die Mitgliedstaaten der IAEA haben sich verpflichtet, sich an den festgelegten Standards, Anforderungen und Empfehlungen zur nuklearen Sicherheit zu orientieren und ein entsprechendes nationales Regelwerk zu schaffen . „Dementsprechend übernehmen wir auch in der Schweiz internationale Sicherheitsstandards und arbeiten sie in unser Regelwerk ein“, sagt Anne Eckhardt und ergänzt: „Dabei können wir auch über internationale Anforderungen hinausgehen und landesspezifische Gegebenheiten berücksichtigen.“ Bei der Erstellung und Aktualisierung seines Regelwerks stützt sich das ENSI auf die Empfehlungen der IAEA ab. Zudem setzt das ENSI auch die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) in seinem Regelwerk um. „Indem wir die relevanten internationalen Anforderungen im eigenen Regelwerk berücksichtigen, leisten wir nicht nur unseren Beitrag zur nuklearen Sicherheit, sondern tragen auch zur Harmonisierung der weltweiten Anforderungen auf hohem Niveau bei“, sagt ENSI-Direktor Hans Wanner.
Transparente Erarbeitung eigener Richtlinien
Zeigt es sich, dass eigene gezielte Regelungen erforderlich sind, so erstellt das ENSI entsprechende Richtlinien. Diese sind nur notwendig, wenn sie entweder wiederholt gebraucht oder in mehreren Kernanlagen angewandt werden. Einzelfälle müssen nicht über Richtlinien geregelt werden, sondern können mittels Aufsichtsentscheiden gehandhabt werden. Im Rahmen der IRRS-Mission 2011 haben die internationalen Experten den transparenten Prozess positiv bewertet. Die Erarbeitung der Richtlinien wird auch künftig transparent erfolgen. Sie gehen vor ihrer Inkraftsetzung in eine öffentliche Anhörung. „Wir beziehen die Anspruchsgruppen ein und zeigen auf, wie wir die von ihnen vorgebrachten Änderungswünsche behandelt haben“, ergänzt Hans Wanner. Das ENSI stimmt die Regelungstiefe auf das Gefährdungspotenzial und das Risiko ab. Demzufolge ist die Regelungstiefe für die Kernkraftwerke am grössten. Wo für verschiedene Kernanlagen und Tätigkeiten unterschiedliche Regelungen angemessen sind, werden diese entsprechend aufgenommen.